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Muss zur Absicherung beim Privatverkauf im Angebot: keine Gewährleistung, Garantie, Rücknahme stehen

Hallo,

zur rechtl. Absicherung beim Verkauf :

ist es als Privatperson rechtlich notwendig noch einmal dazuzuschreiben: "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Gewährleistung, keine Garantie, keine Rücknahme "

oder  beinhaltet der " Privatverkauf" das schon automatisch ? Und man ist auch ohne diese schriftl. Zusätze vor Gewährleistungs-, Garntieansprüchen abgesichert ?

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