11-10-2015 21:22
Hallo,
zur rechtl. Absicherung beim Verkauf :
ist es als Privatperson rechtlich notwendig noch einmal dazuzuschreiben: "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Gewährleistung, keine Garantie, keine Rücknahme "
oder beinhaltet der " Privatverkauf" das schon automatisch ? Und man ist auch ohne diese schriftl. Zusätze vor Gewährleistungs-, Garntieansprüchen abgesichert ?