10-10-2013 11:28
Beim Verpacken eines CD Spielers ist dieser kaputt gegangen. Den Käufer habe ich informiert. Er bekommt sein Geld zurück (Paypal). Aber wie bekomme ich die Verkaufsprovision an Ebay zurück?
1000 Dank!
Moin
warum ist in so einer Situation immer die ERSTE Frage,
wie man an seine VK-Provision gelangt?
Was sagt denn der Käufer zu diesem Dilemma?
Er hätte ein Anrecht auf einen gleichwertigen Ersatz.
Du kannst ihm nicht einfach ungefragt das Geld zurück erstatten.
" Da der Verkäufer sein Geld schon hat, wird er dem Abbruch zustimmen. "
Du meinst den Käufer.
Gehst Du einfach davon aus, dass er mit einer Rückerstattung einverstanden ist oder hast Du ihn danach gefragt?
Er könnte auch auf einer Ersatzlieferung auf Deine Kosten bestehen.
Und über Deinen überheblichen Auftritt hier muss (nicht nur ) ich mich schon wundern...
Also, mittlerweile habe ich es selbst herausgefunden, vielen Dank.
Auf die Seite 'Probleme melden' gehen, die Artikelnummer eintragen, den Grund des Abbruchs anklicken (in meinem Fall das Feld 'anderer Grund' und dann ein bisschen Prosa eingetragen und auf Senden gedrückt. Da der Verkäufer sein Geld schon hat, wird er dem Abbruch zustimmen. Dann bekomme ich meine EBAY Provision zurück.
So sollte eine Antwort aussehen. Geht doch. Blubbert alle weiter und steigert Eure Hilfsbereitschaftsindexe!
So weit der rein thechnische Ablauf,
bei dem Du leider den rechtlichen Ablauf völlig ausser Acht läßt,
denn der sieht so aus, dass der K Deinem Transaktionsabbruch NICHT zustimmen muss,
( Du dann übrigens nicht die Provision erstattet bekommst )
weil er Anspruch auf gleichwertigen Ersatz hat, aber das versuchte ich Dir bereits klarzumachen.
Du hast nämlich mit den verkauften Artikeln sorgsam umzugehen
und tust Du das nicht, ist es nicht damit getan, dem K nur sein Geld zu erstatten.
Dann hoffe mal, dass Dein K dumm genug ist, sich damit abspeisen zu lassen,
wenn nicht, wird er seine Ansprüche schon noch geltend machen.
Vielleicht verstehst Du DANN, was ich mit meinem vermeintlichen "Geblubber" zum Ausdruck bringen wollte
naja, da es ein SK war, gehe ich mal davon aus, daß der Preis nicht zu niedrig war
... man sollte dann natürlich immer soweit als möglich Fotos der Beschädigung machen, und diese auch dem Käufer senden und darauf hoffen, daß er sich mit der Rückzahlung des Geldes zufrieden gibt
Moin
Du hast bereits geschrieben , das Du die Lösung gefunden hattest nach eigener Recherche.
der Witz hier an den weiteren Antworten ist nur folgender
man versucht DIR den schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben, weil eben das Gerät (Ware) beim Einpacken beschädigt worden ist.
KANN passieren und macht normalerweise auch NIEMANd mit Absicht.
von daher verstehe ich diesen Wirbel NICHT,
den andere Forenschreiber hier verursachen von wegen Ersatzlieferung und den Käufer um das Einverständnis bitten zu müssen, das man IHM (Käufer ) bereits sein bezahltes Geld ( hier mit paypal bezahlt) dann als Verkäufer IHM ( Käufer) auch wieder mittels paypal schnellstmöglichst unbürokratisch zurück erstattet. und den Käufer auch bereits über den Grund dafür informiert hat
alles soweit gelesen und verstanden
Jetzt mal dazu meine Ansicht
GENAU RICHTIG gemacht.![]()
denn als Privater Verkäufer hat man eben NUR EINMAL von EINMAL Möglichen Artikel überhaupt, den man hier anbietet und evtl. meist nach langem wiederholten einstellen dann auch endlich mal verkauft.
Das ist bei 99 % aller Angebote, die man jemals eingestellt hat überhaupt der Fall.
NIX mit Ersatzlieferung oder anderen >Vergünstigungen aller Art , wieso denn auch ??.
zur Not macht man ein Foto vom beschädigten verkauften Artikel und schickt es als JPG Datei eben rüber an den betreffenden Käufer per email und damit hat es sich. Man ist schliesslich NUR Mensch und keine Maschine.
ERGO kann man gar nichts anderes tun, als Du es hier gemacht hattest.
FUNKTIONIERT natürlich dann auch NUR, wenn man diesen Artikel auch tatsächlich da hat / hatte bzw. wenn POSTPANNE, also Paket beschädigt zurück kommt, dann eben das Paket samt Inhalt eben aufs Foto nehmen.
hatte ich selbst auch schon dabei
die Lösung des Problems ist leider nicht immer so schnell zu finden, wenn es darum geht , sich als Verkäufer die ebay Seiten durch zu klicken um überhaupt fündig zu werden. erst wenn man selbst einmal ein solches Problem gehabt hat, lernt man dazu, WO man hier teilweise WAS suchen und aufrufen muss.
den anderen NETTEN Forenschreibern sei dazu gesagt,
ERST lesen und Danach dann eine evtl. wirkliche Hilfestellung in Form einer Antwort schreiben
umsonst fragt man hier nämlich NICHT um Rat und Hilfe bei einem Problem, was man dann grade hat bei ebay ![]()
wenn ich mich hier so durchlese an Antworten auf diverse Fragen,
dann glaube ich langsam auch , das einige Leutz das als netten Zeitvertreib und Chatroom nutzen anstatt wirklich auf die Frage bezogen zu antworten..
in diesem Sinne dann Gudde Macht ![]()
------Rechtschreipfehler sind gewolld, wer sie findet, kann sie auch gerne behalten ------
>NIX mit Ersatzlieferung oder anderen >Vergünstigungen aller Art , wieso denn auch ??.
Damit liegst Du aber so was von falsch . . .
Du kannst als VK Glück haben, der Käufer schluckt die Beschädigung
und gibt sich mit der Rückzahlung des Betrages zufrieden.
ABER . . . dennoch stünde dem Käufer ein gleichwertiger Ersatz zu
und wenn der Käufer NICHT so nett ist, und die Beschädigung NICHT schluckt,
dann hat auch ein privater VK für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
UND . . . sogar noch den evtl. Aufpreis zu zahlen,
falls der Ersatz teurer ausfällt, als das leider beschädigte Teil.
SO ist die allgemeine Rechtslage . . . und DIE steht immer noch ÜBER den ebay AGB.