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Namen von Spassbietern veröffentlichen

Ich habe in der Beschreibung eines wieder eingestellten Artikels (Oldtimer für 15550 €) den Spaßbieter mit Vor-,Nachnamen und Wohnort genannt, weswegen ich den Artikel wieder einstellen musste. Er droht mir jetzt mit seinem Anwalt. Bei Ebay erkundigt hieß es , er wird nicht grundsätzlich gegen die Regeln als Verkäufer verstoßen, ggf. nimmt Ebay das Angebot wieder raus, weil es keine Textpasssagen löschen kann. Man hat mir empfohlen, das Angebot vorzeitig zu beenden, nach 20 Bietern, na super. Danke schon einmal für eure Reaktionen.

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@togeschu  schrieb:

Ich habe in der Beschreibung eines wieder eingestellten Artikels (Oldtimer für 15550 €) den Spaßbieter mit Vor-,Nachnamen und Wohnort genannt, weswegen ich den Artikel wieder einstellen musste. Er droht mir jetzt mit seinem Anwalt. Bei Ebay erkundigt hieß es , er wird nicht grundsätzlich gegen die Regeln als Verkäufer verstoßen, ggf. nimmt Ebay das Angebot wieder raus, weil es keine Textpasssagen löschen kann. Man hat mir empfohlen, das Angebot vorzeitig zu beenden, nach 20 Bietern, na super. Danke schon einmal für eure Reaktionen.


 

Wieso eigentlich Spaßbieter?

 

bei der Auktion gab es eine Gebotsrücknahme.

 

https://www.ebay.de/bfl/viewbids/113087613389?item=113087613389&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565

 

Da der spätere Auktionsgewinner bereits überboten war und erst durch die Gebotsrücknahme wieder zum Höchstbietenden wurde, ist nach Ebay-AGB KEIN Kaufvertrag zustande gekommen.

 

§6.7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.

 

→  https://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate

 

Ehrlich gesagt sieht das für mich so aus, als wäre da Gebot des Auktionsgewinners ausgelotet worden.

 

Das Gebot von 25000,-€ wurde 24 Sekunden nach der Abgabe zurückgenommen und anschließend, 30 Sekunden später, ein Gebot abgegeben, dass genau 1,-€ unter dem Maximalgebot des Auktionsgewinners lag.

 

@lueddecke20  hat dich dann gebeten, das Gebot zu streichen, dem bist du nicht nachgekommen.

 

Negative BewertungVerkäufer handelt unfair, trotz bitte um Gebotsrücknahme diese nicht zugelassen!

 

 

Dreist wie DU bist, schreibst du u.a. in dein neues Angebot:

 

Ein sogenannter Spaßbieter war Höchstbietende und hat ohne Angaben von Gründen die Bezahlung und Abholung abgelehnt. 

 

Darüber hatte dein "Käufer" schon berichtet.

 

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Falsche-Beschuldigung-mit-Pers%C3%B6nlich...

 

Ganz ehrlich: Ich würde auch mit allen Mitteln gegen dich vorgehen.

 

 

@togeschu

 

Ebay

hat auf seinen Account einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels eingetragen .

 

das kann nicht sein

denn dann wäre dir rote entfernt worden

Hallo @togeschu

 


@togeschu  schrieb:

Ich habe in der Beschreibung eines wieder eingestellten Artikels (Oldtimer für 15550 €) den Spaßbieter mit Vor-,Nachnamen und Wohnort genannt, weswegen ich den Artikel wieder einstellen musste. Er droht mir jetzt mit seinem Anwalt. Bei Ebay erkundigt hieß es , er wird nicht grundsätzlich gegen die Regeln als Verkäufer verstoßen, ggf. nimmt Ebay das Angebot wieder raus, weil es keine Textpasssagen löschen kann. Man hat mir empfohlen, das Angebot vorzeitig zu beenden, nach 20 Bietern, na super. Danke schon einmal für eure Reaktionen.


zurecht

 

was hast du oder andere von deiner Bekanntmachung ?

Nichts !

du hättest besser daran getan, den geschlossenen Kaufvertrag einzufordern

zur Not auch zivilrechtlich


@togeschu  schrieb:

Ich habe in der Beschreibung eines wieder eingestellten Artikels (Oldtimer für 15550 €) den Spaßbieter mit Vor-,Nachnamen und Wohnort genannt, weswegen ich den Artikel wieder einstellen musste. Er droht mir jetzt mit seinem Anwalt. Bei Ebay erkundigt hieß es , er wird nicht grundsätzlich gegen die Regeln als Verkäufer verstoßen, ggf. nimmt Ebay das Angebot wieder raus, weil es keine Textpasssagen löschen kann. Man hat mir empfohlen, das Angebot vorzeitig zu beenden, nach 20 Bietern, na super. Danke schon einmal für eure Reaktionen.


Reale Daten???

 

Tja, da hol dir mal anwaltlichen Rat.

 

Und selbstverständlich verstösst du gegen ebay Grundsätze und Regeln!

 

 

https://pages.ebay.de/help/policies/member-created-content-ov.html

 

 

  • Veröffentlichung von persönlichen Angaben Dritter in öffentlich zugänglichen Bereichen von eBay, wie z.B. E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Namen oder Postadressen.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @togeschu

 

Muss man das verstehen?

 

Was bringt dir die Namensnennung deines "Spassbieters"?

 

Das ist doch völlig Sinnfrei!

 

Und beenden kannst du das Angebot auch nicht.

 

Da würdest du gewaltige Probleme mit deinem Höchstbieter bekommen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder