15-07-2018 19:37
Ich habe in der Beschreibung eines wieder eingestellten Artikels (Oldtimer für 15550 €) den Spaßbieter mit Vor-,Nachnamen und Wohnort genannt, weswegen ich den Artikel wieder einstellen musste. Er droht mir jetzt mit seinem Anwalt. Bei Ebay erkundigt hieß es , er wird nicht grundsätzlich gegen die Regeln als Verkäufer verstoßen, ggf. nimmt Ebay das Angebot wieder raus, weil es keine Textpasssagen löschen kann. Man hat mir empfohlen, das Angebot vorzeitig zu beenden, nach 20 Bietern, na super. Danke schon einmal für eure Reaktionen.
@togeschu schrieb:Ich habe in der Beschreibung eines wieder eingestellten Artikels (Oldtimer für 15550 €) den Spaßbieter mit Vor-,Nachnamen und Wohnort genannt, weswegen ich den Artikel wieder einstellen musste. Er droht mir jetzt mit seinem Anwalt. Bei Ebay erkundigt hieß es , er wird nicht grundsätzlich gegen die Regeln als Verkäufer verstoßen, ggf. nimmt Ebay das Angebot wieder raus, weil es keine Textpasssagen löschen kann. Man hat mir empfohlen, das Angebot vorzeitig zu beenden, nach 20 Bietern, na super. Danke schon einmal für eure Reaktionen.
Wieso eigentlich Spaßbieter?
bei der Auktion gab es eine Gebotsrücknahme.
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/113087613389?item=113087613389&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Da der spätere Auktionsgewinner bereits überboten war und erst durch die Gebotsrücknahme wieder zum Höchstbietenden wurde, ist nach Ebay-AGB KEIN Kaufvertrag zustande gekommen.
§6.7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
→ https://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate
Ehrlich gesagt sieht das für mich so aus, als wäre da Gebot des Auktionsgewinners ausgelotet worden.
Das Gebot von 25000,-€ wurde 24 Sekunden nach der Abgabe zurückgenommen und anschließend, 30 Sekunden später, ein Gebot abgegeben, dass genau 1,-€ unter dem Maximalgebot des Auktionsgewinners lag.
@lueddecke20 hat dich dann gebeten, das Gebot zu streichen, dem bist du nicht nachgekommen.
Verkäufer handelt unfair, trotz bitte um Gebotsrücknahme diese nicht zugelassen!
Dreist wie DU bist, schreibst du u.a. in dein neues Angebot:
Ein sogenannter Spaßbieter war Höchstbietende und hat ohne Angaben von Gründen die Bezahlung und Abholung abgelehnt.
Darüber hatte dein "Käufer" schon berichtet.
Ganz ehrlich: Ich würde auch mit allen Mitteln gegen dich vorgehen.
Ebay
hat auf seinen Account einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels eingetragen .
das kann nicht sein
denn dann wäre dir rote entfernt worden
Hiho @bootyooty
jede Menge Gesabbel durch den TE.....
die rote ist im Profil, da wurde also kein Vermerk ausgesprochen
Danke @terri131719
Hallo @togeschu
@togeschu schrieb:Ich habe in der Beschreibung eines wieder eingestellten Artikels (Oldtimer für 15550 €) den Spaßbieter mit Vor-,Nachnamen und Wohnort genannt, weswegen ich den Artikel wieder einstellen musste. Er droht mir jetzt mit seinem Anwalt. Bei Ebay erkundigt hieß es , er wird nicht grundsätzlich gegen die Regeln als Verkäufer verstoßen, ggf. nimmt Ebay das Angebot wieder raus, weil es keine Textpasssagen löschen kann. Man hat mir empfohlen, das Angebot vorzeitig zu beenden, nach 20 Bietern, na super. Danke schon einmal für eure Reaktionen.
zurecht
was hast du oder andere von deiner Bekanntmachung ?
Nichts !
du hättest besser daran getan, den geschlossenen Kaufvertrag einzufordern
zur Not auch zivilrechtlich
@togeschu schrieb:Ich habe in der Beschreibung eines wieder eingestellten Artikels (Oldtimer für 15550 €) den Spaßbieter mit Vor-,Nachnamen und Wohnort genannt, weswegen ich den Artikel wieder einstellen musste. Er droht mir jetzt mit seinem Anwalt. Bei Ebay erkundigt hieß es , er wird nicht grundsätzlich gegen die Regeln als Verkäufer verstoßen, ggf. nimmt Ebay das Angebot wieder raus, weil es keine Textpasssagen löschen kann. Man hat mir empfohlen, das Angebot vorzeitig zu beenden, nach 20 Bietern, na super. Danke schon einmal für eure Reaktionen.
Reale Daten???
Tja, da hol dir mal anwaltlichen Rat.
Und selbstverständlich verstösst du gegen ebay Grundsätze und Regeln!
https://pages.ebay.de/help/policies/member-created-content-ov.html
Veröffentlichung von persönlichen Angaben Dritter in öffentlich zugänglichen Bereichen von eBay, wie z.B. E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Namen oder Postadressen.
Hallo @togeschu
Muss man das verstehen?
Was bringt dir die Namensnennung deines "Spassbieters"?
Das ist doch völlig Sinnfrei!
Und beenden kannst du das Angebot auch nicht.
Da würdest du gewaltige Probleme mit deinem Höchstbieter bekommen.