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Nicht Verkaufte Artikel Wiedereinstellen nach einer kostenlos Aktion

Hallo,

weiß jemand wie das geregelt ist?

Einige Artikel wurden nach der ersten Auktion nicht verkauft. Dann kann man ja kostenlos noch einmal einstellen.

Nun kam aber so eine Webeaktion von Ebay, kostenlos einstellen für private Verkäufer "von bis Datum". genau passend zum Ende meiner Auktionen.  Dies habe ich genutzt.

Habe ich nun noch die "Gutschrift  zum kostenlosen einstellen nach nicht Verkauf" für Artikel die auch dann nicht verkauft wurden?

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Voraussetzungen für die Gutschrift der Angebotsgebühr

Damit die Angebotsgebühr gutgeschrieben werden kann, müssen Sie den Artikel über die Funktion „Wiedereinstellen“ einstellen.

  • Für den wiedereingestellten Artikel muss sich ein Käufer finden. Wenn sich beim zweiten Mal kein Käufer findet, wird die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.

  • Eine Gutschrift erfolgt nur für Artikel, die zum ersten Mal wiedereingestellt werden. Wenn Sie Ihren Artikel mehr als einmal wiedereinstellen, können Sie die Gutschrift nicht in Anspruch nehmen.

  • Der Artikel muss innerhalb von 90 Tagen nach Angebotsende wiedereingestellt werden.

  • Der Startpreis des wiedereingestellten Angebots darf nicht höher als der des ursprünglichen Angebots sein.

  • Damit die Angebotsgebühr gutgeschrieben werden kann, müssen Sie den Artikel über die Funktion Wiedereinstellen einstellen. Wenn Sie z.B. den Inhalt des ursprünglichen Angebots kopieren und in ein vollkommen neues Angebot einfügen, kann eBay nicht zurückverfolgen, dass es sich um einen wiedereingestellten Artikel handelt. In diesem Fall wird Ihnen die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.

  • Wenn Sie Festpreisangebote oder Inserate wiedereinstellen, kann Ihnen leider keine Gutschrift gewährt werden.

  • Sowohl das ursprüngliche Angebot als auch das wiedereingestellte Angebot dürfen nur einen Artikel umfassen.

  • Für den wiedereingestellten Artikel kann kein Mindestpreis angegeben werden, wenn beim ersten Einstellen kein Mindestpreis festgelegt war. Wenn bereits beim ersten Mal ein Mindestpreis festgelegt war, darf der Mindestpreis des wiedereingestellten Artikels nicht höher als der des ursprünglichen Angebots sein.

  • Für nicht bezahlte Artikel, die wiedereingestellt und verkauft werden, erfolgt die Gutschrift automatisch nach Verkauf. Wie gehe ich vor, wenn ein Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

  • Wenn Sie Ihren Artikel ursprünglich im Rahmen einer Sonderangebots-Aktion eingestellt haben, die ursprüngliche Angebotsgebühr niedriger als die Angebotsgebühr für Ihren wiedereingestellten Artikel war und Ihr Artikel beim zweiten Mal verkauft wird, wird Ihnen der niedrigere Gebührenbetrag gutgeschrieben.

  • Wenn Sie den Startpreis beim Wiedereinstellen Ihres Artikels senken, erhalten Sie für die Differenz der Angebotsgebühren keine Gutschrift. Diese Grundsätze gelten für Angebote, für die keine Gebote vorhanden sind und bei denen die Änderung des Startpreises eine andere Angebotsgebühr zur Folge hat.

Antworten (3)

Antworten (3)

 

"diese Aktionen sind ausschließlich für private Verkäufer

nicht für verkappte Schwarzhändler"

 

 

Naja. Sieht aus, als hätte der einfach nur seine alte Suzi in Einzelteile zerlegt

und verscherbelt jetzt jede Schraube einzeln...

 

Eine erneute Gratiseinstellung von Artikeln mit Startpreis über 1,00€

ist außerhalb der Fristen für die Sonderauktion nicht möglich.

 

Kannst es ja mal mit einem Artikel selbst versuchen

und vor dem Senden nachschauen, ob dir Gebühren angezeigt werden.

diese Aktionen sind ausschließlich für private Verkäufer

nicht für verkappte Schwarzhändler

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&userid=kawatreiber1100&sort=3&page=1&rows=25&si...

 

folgendes solltest du nochmal dringend überdenken

 

Ich weise hiermit darauf hin, dass es sich um einen Privatverkauf eines gebrauchten Teils handelt und daher Rücknahme, Gewährleistung, Sachmängelhaftung und Garantie ausgeschlossen werden.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder