07-03-2015 10:09
Ich hab also einen Nichtzahler (10Tage)
Blöd, weils nur Kleinzeug ist. Hab 2x Zahlungsinfo gesendet und 1x freundlich um Erledigung gebeten. Nüscht!
Hab den Hilfetext gelesen:
Keine Bewertung an Nichtzahler...
der mir empfiehlt einen Fall zu eröffnen und nach 4 Tagen zu schließen.
Derselbe Fachmann möchte, das ich zeitgleich per mail an den Kd. nochmal eine präzise Frist von 7 Tagen setze,
nach deren Ablauf ich den Kaufvertrag als gekündigt ansehe.
Soweit gut. Sicherheitsmaßnahme, seh ich ein.
Bloß- was ist, wenn ich den Fall also schließe und der Käufer in den verbleibenden 3 Tagen zahlt?
Ist das ein rechtsleerer Raum oder sorge ich mich hier nur rein theoretisch?
Tips?