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Nichtzahler, Detail beim Vorgehen

Ich hab also einen Nichtzahler (10Tage)

Blöd, weils nur Kleinzeug ist. Hab 2x Zahlungsinfo gesendet und 1x freundlich um Erledigung gebeten. Nüscht!

 

Hab den Hilfetext gelesen:

Keine Bewertung an Nichtzahler...

 der mir empfiehlt einen Fall zu eröffnen und nach 4 Tagen zu schließen.

 

Derselbe Fachmann möchte, das ich zeitgleich per mail an den Kd. nochmal eine präzise Frist von 7 Tagen setze,

nach deren Ablauf ich den Kaufvertrag als gekündigt ansehe.

Soweit gut. Sicherheitsmaßnahme, seh ich ein.

 

Bloß- was ist, wenn ich den Fall also schließe und der Käufer in den verbleibenden 3 Tagen zahlt?

Ist das ein rechtsleerer Raum oder sorge ich mich hier nur rein theoretisch?

 

Tips?

 

 

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