10-02-2020 20:58
Obwohl ich nur "Abholung" angeboten habe, hat meinen übergroßen Artikel ein Franzose ersteigert. Zerlegen geht nicht. Ich finde keine passende Funktion um den Kauf rückgängig machen zu können. Habe nun den "Kauf abbrechen" gemacht und da steht dann "sie haben eine Rückzahlung an den Käufer veranlasst". So ein Quatsch. Der hat nicht bezahlt. Ich werde noch kirre hier...
@benbey schrieb:Obwohl ich nur "Abholung" angeboten habe, hat meinen übergroßen Artikel ein Franzose ersteigert. Zerlegen geht nicht. Ich finde keine passende Funktion um den Kauf rückgängig machen zu können. Habe nun den "Kauf abbrechen" gemacht und da steht dann "sie haben eine Rückzahlung an den Käufer veranlasst". So ein Quatsch. Der hat nicht bezahlt. Ich werde noch kirre hier...
Vielleicht holt er ja ab .
Frankreich ist ja nicht so weit entfernt .
Der Käufer kann nichts dafür dass du deinen Länderausschluss nicht im Griff hast .
Und der Vorschlag ihn als Nichtzahler zu bestrafen ist auch völlig daneben .
Aber das scheint hier ja mittlerweile bei bestimmten Usern das Allheilmittel zu sein .
Hallo @benbey
Warum fragst du das nachdem du den Kauf abgebrochen hast?
Wäre da vorher nicht besser gewesen?
Jetzt kannst du das nicht mehr ändern.
Zurückzahlen must du natürlich nichts wenn dein Käufer nicht bezahlt hat.
Fürs nächste mal >
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
@benbey schrieb:Obwohl ich nur "Abholung" angeboten habe, hat meinen übergroßen Artikel ein Franzose ersteigert. Zerlegen geht nicht. Ich finde keine passende Funktion um den Kauf rückgängig machen zu können. Habe nun den "Kauf abbrechen" gemacht und da steht dann "sie haben eine Rückzahlung an den Käufer veranlasst". So ein Quatsch. Der hat nicht bezahlt. Ich werde noch kirre hier...
Du tust ja so als wäre Frankreich von Dir aus ne Weltreise. Dabei bist du in 1,5 Stunden an der französischen Grenze.
Jetzt warte einfach mal ab. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Franzose für dieses Schätzchen die Fahrt in Kauf nehmen wollte. Dadurch dass du den Kauf jetzt einfach abgebrochen hast, dürfte er etwas irritiert sein.
Wenn er torztdem abholen will, dann musst du ihn auch lassen. Du kannst den Verkauf nicht einseitig abbrechen, nur weil der Käufer aus Frankreich kommt. Du hast jetzt einen Kaufvertrag mit dem Franzosen.
@Anonymous Dein Ratschlag geht ziemlich in die falsche Richtung, einem Verkäufer, der grundlos zunächst mal abbrechen will zu raten, den Käufer wg. Nichtzahlung anzuschwärzen - nee, dass geht überhaupt nicht.
Selbst wenn der Käufer nach Abbruch des Kaufes nicht zahlt, hat das der VK zu verantworten. Der soll dann auch ruhig für seine Unüberlegtheit Provision zahlen.