10-08-2012 09:17
Hallo Leute,
wenn ich PC verkaufe mit installierter Freeware, darf ich dann damit "WERBEN"
So wie hir z.B.http://www.ebay.de/itm/GERICOM-MASTERPIECE-25340XL-Windows-XP-512-MB-RAM-P4-2530MHz-/140819829897?pt...
Ich habe das auch schon gemacht bin mir jetzt aber nicht mehr sicher ob das korrekt ist.
Gruß
Peter
Ich hatte es auch nur bemerkt, weil mein Virenschutz angeschlagen hatte.
Auch bei Links auf Ebay-Angebote muss man vorsichtig sein...
Guckt ihr hier:
Der hat die Artikelbilder auf der eigenen Domain/Homepage.
Dummerweise hat einer diesen Webserver gehackt und auf einen anderen Webserver verlinkt, von dem aus dann ein wunderschöner Trojaner an die eigene Tür klopft... ]:)
Hallo gaby, :-x
hast natürlich Recht, habe ich nicht gleich als Solchen erkannt . . . 😄
steh wohl noch etwas neben mir . . .
Moin
Der von dir als Beispielt genannte VK ist gewerblicher Händler, ob der mit installierten Programmen werben darf (und so wie er das macht könnte das ggf. tatsächlich als unlautere Werbung ausgelegt werden), die er zwar aufzählt, aber nicht erwähnt, dass das Freewareprogramme sind, halte ich für fraglich, das könnte evt. durchaus als Wettbewerbsverstoß angesehen werden.
Da kommts bei dem aber nicht mehr drauf an, der wird heute oder morgen sowieso Lehrgeld in Form einer Abmahnung zahlen dürfen.
Als privater VK darf man sicher darauf hinweisen, dass man Freeware installiert hat und die auch drauf lässt oder auf Wunsch auch löscht, das ist keine Werbung, da sehe ich bei deinen Angeboten kein Problem, das sehe ich vielmehr woanders und zwar bei Art und Umfang deiner Angebote. Für mich ist das kein Angebot eines privaten VK mehr, der nur seine eigenen gebrauchten Sachen verkauft.
Und bei deinem Gewährleistungsausschluss, den solltest du dir in Zukunft in dieser Form besser verkneifen.
Der kann (und wird vermutlich auch) dir im Ernstfall nämlich als Ausschlussklausel in Form von AGB ausgelegt werden und ist damit nichtig.
Frage einfach mal deinen guten Bekannten, den Rechtsanwalt, der auch für die Spaßbieter zuständig ist. 😉
Und was ich grad nicht verstehe:
Wenns dir nur darum geht zu erfahren, ob das mit der Freeware erlaubt ist oder nicht, warum hast du dann nicht einfach eines deiner Angebote verlinkt und an Hand von diesem dann gefragt? ?:|
Moin iwi :-),
was meinst du mit Fremdlinks?
Das ist doch ein Link zu nem Ebayangebot. ?:|
Moin
ich klicke keine Fremdlinks (mehr) an,
was wird denn dort beworben?