06-12-2013 01:56
Guten Morgen liebe Community,
ich hätte eine Frage bezüglich des PayPal Käuferschutzes.
Am 06.12.2013 habe ich mir ein Artikel bestellt aus dem Ausland.
Den Artikel müsste laut Ebay am 06.01.2013 ankommen.
Falls dies nicht der Fall ist hat der VK 10 Tage Zeit um dieses Problem zu lösen.
Die Frist für den Käuferschutz läuft 45 Tage nach Zahlungseingang(also am 06.12.2013 bezahlt) ab.
Heißt also nach 10 Tagen, selbst wenn der VK meint er bräuchte mehr Zeit für die Lösung des Falls,
kann ich sofort ein Antrag stellen und den Fall an Ebay weitergeben oder müsste ich warten?
Ich hätte immerhin NUR 5 Tage Zeit da 40 Tage schon um sind.
Und meine Rechte verstreichen zu lassen damit der VK das Problem "lösen" zu können finde ich sehr riskant.
Hallo,
du musst auf jeden Fall die 45 Tage Frist zur Meldung eines Problems einhalten.
Egal, was der Vk erzählt oder ob der Artikel noch unterwegs ist.
Sonst verlierst du den Käuferschutz.
Nach Öffnung des Falles hast du immer noch Zeit, den Fall weiterzuleiten und somit einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen.
Lies noch mal hier:
3.6 Der Käufer meldet innerhalb von 45 Tagen, nachdem die Zahlung auf der PayPal-Website eingeleitet wurde, den Konflikt und versucht, diesen unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären. Dies ist nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich. Falls eine Klärung hierdurch nicht erreicht wird, stellt der Käufer innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der Konfliktlösung einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz. Dies ist ebenfalls nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter Konfliktlösungen möglich. Falls Sie sich mit dem Verkäufer auf Lieferzeiten einigen, die nahe an 45 Tage liegen oder diese überschreiten, beachten Sie bitte, dass Sie diese Fristen einhalten müssen und dadurch möglicherweise keinen Käuferschutz beantragen können.