04-06-2019 23:19
Guten Abend,
mein Käufer hat sich bei mir gemeldet und meint, der Artikel sei defekt. Ich bin mir sehr sicher, dass dies nicht der Fall ist. Er verlangt nun Rücknahme meinerseits (die ich ausgeschlossen habe im Artikeltext).
Nun habe ich leider PayPal angeboten, er könnte also das Geld zurückfordern. Da stellen sich mir drei Fragen:
1) Wenn ich den Artikel zurücknehme und feststelle, dass er funktioniert, kann ich das eBay irgendwie mitteilen und dem Käufer den Artikel zurückschicken? Würde ich dann auch mein Geld und die sonstigen Auslagen (Versandkosten) bekommen (der Käuferschutz wäre ja somit unberechtigt)?
2) Wer trägt die Versandkosten für den Rückversand?
3) Interessiert sich eBay irgendwie für die Beweislast, die beim Privatverkauf ja nunmal beim Käufer liegt?
Danke und liebe Grüße!
PayPal ist nur gut zum Kaufen und hat schon viele Verkäufer ruiniert - wers nicht unbedingt braucht solls besser lassen.
@vvcephei93 schrieb:Guten Abend,
mein Käufer hat sich bei mir gemeldet und meint, der Artikel sei defekt. Ich bin mir sehr sicher, dass dies nicht der Fall ist. Er verlangt nun Rücknahme meinerseits (die ich ausgeschlossen habe im Artikeltext).
Nun habe ich leider PayPal angeboten, er könnte also das Geld zurückfordern. Da stellen sich mir drei Fragen:
1) Wenn ich den Artikel zurücknehme und feststelle, dass er funktioniert, kann ich das eBay irgendwie mitteilen und dem Käufer den Artikel zurückschicken? Würde ich dann auch mein Geld und die sonstigen Auslagen (Versandkosten) bekommen (der Käuferschutz wäre ja somit unberechtigt)?
2) Wer trägt die Versandkosten für den Rückversand?
3) Interessiert sich eBay irgendwie für die Beweislast, die beim Privatverkauf ja nunmal beim Käufer liegt?
Danke und liebe Grüße!
Servus @vvcephei93
Zu Deiner 1. Frage:
Theoretisch kann man als Verkäufer im Rahmen eines geöffneten Falls angeben,
falls der Käufer einen Käuferschutzfall missbräuchlich geöffnet hat.
Das wäre so, wenn er einen Defekt angibt,
die Ware aber komplett in Ordnung ist.
Ob und wann das in der Praxis dann wirklich funktioniert,
steht auf einem ganz anderen Blatt,
weil man irgendwann an einen Punkt kommt,
an dem ein Sachbearbeiter drüberschauen und entscheiden muss.
Wie genau der schaut oder nicht - das weiß niemand so richtig.
Aber versuchen kann man es.
Was die dann zum Beleg der jeweiligen Behauptungen verlangen,
wirst Du sehen.
Zu 2.:
Tja... eigentlich hat ein Käufer bei Sachmangel erst einmal nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.
Z.B. Reparatur.
Wenn das nicht möglich ist und der Mangel bei Übergabe schon bestanden hätte,
muss der VK alle Auslagen tragen.
ABER: Bei Privatverkauf trüge in der Tat eigentlich der Käufer die Beweislast dafür,
dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat.
Bei Rückgabeanfrage über Ebay bleiben Käufer allerdings meistens auf den Rückversandkosten sitzen.
Man darf nicht vergessen: Hier hat man mit dem Rückgabeprozess ein Instrument geschaffen,
dass für Widerruf und "Reklamation",
für private und gewerbliche VK
und für diverse Zahlungsmethoden genutzt werden soll.
Da passt das halt nicht immer so richtig.
Zu 3.:
Nein, bei PP-Zahlung interessiert sich Ebay nicht für die Beweislast.
Bei Überweisung eigentlich auch nicht,
nur werden Fälle dort irgendwie immer im Sinne des Verkäufers geschlossen...
wenn es um Erstattung etc. geht.
Du hättest freilich die Möglichkeit,
gerichtlich gegen einen Käufer vorzugehen,
bzw. abseits von der Paypalentscheidung die Zahlung und Abnahme einzufordern.
Aber mei... wer fordert, muss beweisen.
Hast Du denn garantiert ordentlich verpackt?
Was soll denn überhaupt defekt sein?
Du kannst Deine versendete Ware auf jeden Fall identifizieren?
Danke erstmal für deine ausführliche Antwort.
Es handelt sich bei dem Artikel um einen Kamerablitz. Der Käufer führt an, er würde nicht angehen und wirft mir vor, dies beim Verkauf gewusst zu haben.
Vor dem Versand habe ich mich aber selbst von der Funktionsfähigkeit überzeugt und den Packvorgang auf Video aufgezeichnet, um die ordentliche Verpackung im Zweifel beweisen zu können. Die Ware lässt sich auch eindeutig identifizieren.
Naja, dann nie mehr PayPal, manchmal lernt man nur wenn man auf den Kopf fällt..
Servus @vvcephei93
Der Käufer weiß auch, dass überhaupt keine Batterien im Blitz sind?
Man darf sich heute wundern,
was so mancher Nutzer nicht merkt.
Hab vor Jahren mal eine Kamera (für Kinder) verkauft,
da bemängelte der K,
dass er gar keine gemachten Fotos finden könne
und keinen Anschluss für den PC.
Auf die Idee,
dass meine Angabe "Kein Film enthalten/eingelegt" NICHT auf eine Digitalkamera hindeuten kann,
ist der gar nicht gekommen.
nimm das Teil zurück, mit PP hast ne Chance gen Null, sperr den Knalli und gut iss, alles weitere kostet nur Zeit und Nerven, in Zukunft nur Überweisung anbieten und Käufer nach 4 Tagen des Zahlungsnichterhalts verwarnen, mehr lässt ebay nicht zu