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Privatverkauf - Käufer macht Ärger

lawall87
Auf Erkundungstour

Hallo!!

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Kuvertiermaschine bei ebay verkauft.

 

Meine Artikelbeschreibung lautet wie folgt: "Speicherfund!!
Kann leider keine genaue Angabe zur Funktionsfähigkeit geben. Laut Vorbesitzer hat alles funktioniert.
Keine Garantie, keine Rücknahme da Privatverkauf.
Viel Spass beim bieten!!"

 

So, nun ist der Käufer unzufrieden. Er hat die Maschine getestet und läuft wohl nicht ganz rund.

 

Normal gehen solche Maschinen für mehr als 1000 Euro weg. Ich habe 500 Euro erhalten. Was denke ich davon zeugt, dass andere Bieter es verstanden haben...

 

Jetzt hat der Käufer mich aufgefordert 150 Euro an ihn zu zahlen. Kann ich natürlich nicht akzeptieren. Ich bin der festen Meinung nichts falsch gemacht zu haben. Trotzdem habe ich ihm 50 Euro als Rückerstattung angeboten (nur um einen Rechtsstreit zu vermeiden).

 

Leider geht er nicht drauf ein. Entweder soll ich bis zum 9.6.2013 150 Euro zahlen oder er geht zum Anwalt...

 

Kann mir jemand helfen? Hat jemand Erfahrungen oder Ideen? Denkt ihr ich habe es falsch beschrieben?

 

Bin total verzweifelt...

 

Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!

 

Viele Grüße

Gesamtes Thema betrachten

Moin...

 

Diese Aussage....

 

Laut Vorbesitzer hat alles funktioniert.

 

...suggeriert den Interessenten, das die Maschine funktionsfähig ist. Zusätzlich ist das Produktfoto irreführend. Es zeigt eine neue Maschine. Warum hast Du die Maschine nicht wenigstens selber fotogrfiert?

 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Sache ist mangelhaft, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Die Ist-Beschaffenheit ist der tatsächliche Zustand der Ware, die Soll-Beschaffenheit ist die Beschaffenheit, welche die Ware der Beschreibung des Verkäufers in seinem Angebot nach haben sollte.

 

Da Du den Artikelzustand als Gebraucht, statt Defekt angegeben hattest und keine Mängel erwähnt wurden, hat die Maschine funktionsfähig zu sein.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

 

Du solltest dem Käufer anbieten, die Maschine zurückzunehmen oder seinem Wunsch nach Preisminderung zustimmen.

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