12-02-2015 09:46
Hallo, ich habe einen Playstation als Privatverkäufer verkauft,
die Playstation hat auch noch bis zum Versandt funktioniert.
Laut Käufer ist diese aber defekt (ging nicht mehr an),
rein vorsorglich habe ich Sie wieder zurückgenommen und bei mir ausprobiert und sie geht !
Jetzt meine Frage der Käufer will sein Geld zurück haben muss ich Ihm den Porto auch erstatten obwohl die Playstation funktioniert ?
Vielen Dank.
Wenn die Playstation nach der Rücksendung funktioniert, liegt bei privaten Verkäufern keine Grundlage für eine Rücknahme vor (es sei denn, sie wäre wie bei Dir auf freiwilliger Basis angeboten worden: "Rücknahme möglich"). Denn das Gerät ist in dem avisierten Zustand (funktionsfähig). Somit liegt hier eine Art Widerruf des Käufers vor, der von privaten Anbietern nur durch guten Willen angenommen werden kann.
Dies wurde durchgeführt, die Rücksendekosten hat bei Privatverkäufen in der Regel der Käufer zu tragen, teils sogar bei gewerblichen Verkäufen.
Daß ihm die Versandkosten für den Hin-Versand zurückerstattet werden, sollte selbstverständlich sein, denn die hat ja wohl auch der Käufer bezahlt und nicht der Verkäufer? Bei eventuell angebotenem kostenfreiem Versand für den Käufer kann das Porto m.E. nicht von dem Rückerstattungsbetrag abgezogen werden.
Auszug aus dem eBay-Rechtsportal (beschränkt anwendbar, da für gewerbliches Widerrufsrecht):
-"Widerruft der Verbraucher den Kaufvertrag, so hat der Verkäufer ihm den Kaufpreis nebst Versandkosten zu erstatten soweit letztere nicht über die Kosten für die angebotene günstigste Standardlieferungsart hinausgehen.
-Die Rücksendekosten trägt grundsätzlich der Käufer, wenn er darüber zuvor unterrichtet wurde. Bei nicht paketfähigen Waren (Speditionsware) sind dabei die Rücksendekosten bereits zu beziffern bzw. - wenn diese vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können – zu schätzen."
Für private VK ist ein Widerrufsrecht frei definierbar, falls angeboten. Da Du dies nicht getan hast, muss der Käufer die Kosten für die Rücksendung voll selbst tragen, wenn die Bedingungen nicht vor der Rücksendung mit dem Käufer anderslautend abgesprochen wurden.
Auf den geöffneten Fall würde ich in jedem Fall antworten, aber bitte nicht schließen! Denn indirekt erhielte dadurch der Käufer Recht. Dortl muß in der Kommunikation unbedingt angegeben werden, daß die Playstation sehr wohl auch noch nach der Rücksendung einwandfrei funktioniert. Dann ist auch für die Leute, die bei eBay über den Fall entscheiden eventuell klar, daß die Angaben des Käufers betreffs Rücksendegrund unwahr sein sollten.
Hier ist aber zu beachten, daß die Entscheidung des Käuferschutzes vom grünen Tisch aus erfolgt, also auch gegen Dich gewertet werden kann (wie willst Du denn das Funktionieren beweisen, da wird eher dem Käufer geglaubt). Ist aber auch nicht schlimmer, als wenn alles anscheinend friedlich-schiedlich mit dem Käufer beigelegt wird. Nach meiner Erfahrung kann dann trotzdem ein Mangel bereits nur wegen des geöffneten Falles bei Dir für 12 Monate sichtbar bleiben.
Hallo
Dein Käufer hat sich verzockt hat auf 4 Konsolen geboten da muss er natürlich sehen das er eine oder sogar 2 zürückgeben kann
Der fängt ja gut an bei Ebay ich finde so was unverschämmt und ich würde noch mal Porto von dem verlangen und ihm die Konsole schicken egal was da dann für eine Bewertung kommt
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Du teilst dem Käufer mit, dass die PS funktioniert wie im Angebot ausgewiesen und forderst ihn auf, erneut Versandkosten zu überweisen, damit Du das Gerät Eurem bestehenden Kaufvertrag gemäß zurücksenden kannst.
2. Du bietest einen Transaktionsabbruch an und erstattest die Kosten.
3. Frage: Hast Du Dich bereits mit dem Käufer geeinigt, dass Du die PS ohnehin zurücknimmst? In dem Fall musst du selbst entscheiden, ob Du die Versandkosten übernimmst. Irgendwo ist nicht einzusehen, weshalb ein Privatverkäufer kulanter als ein gewerblicher VK sein sollte. Allerdings zieht so eon Verhalten auch meist ganz schnell eine negative Bewertung nach sich. Musst Du selbst entscheiden, was Dir wichtiger ist, wobei auch eine Kompletterstattung der Kosten Dich nicht vor einer Rotbewertung schützt.