17-05-2013 22:23
Hallo, ich habe vor ca einer Woche einen Artikel aus einer Auktion wieder eingestellt nachdem die Auktion ohne Geborte ausgegangen ist, nur diesesmal als Sofortkauf. Dieser Artikel ist auch nicht das Problem.
Vor wenigen Tagen dann habe ich etwas anderes eingestellen wollen und erst unmittelbar nach dem Inserieren (ca 10 sek) bemerkt das ich nicht ab 1€ Startpreis eingegeben habe sondern 1€ Sofortkauf weil der Reiter Sofort kauf noch hervorgehoben war, ich wusste nicht das dies so bleibt nur weil man einmal was per Sofortkauf angeboten hat.
Nun gut, direkt nach dem einstellen habe ich auch sofort den Fehler beheben wollen und habe schnell eine Auktion daraus gemacht, beim Speichern hieß es dann schon der Artikel sei verkauft für 1€.
Der Käufer besteht natürlich auf sein "Recht" und will den Artikel haben.
Da es aber ein nachvollziehbarer Fehler war und ich nie vor hatte diesen Artikel als Sofortkauf und dann noch zu diesem Preis anzubieten weigere ich mich verständnissvoller weise auch den Artikel so abzugeben, vorallem da sein Aktueller Wert ca 200 mal so hoch ist.
Der Preis steht also zu keiner Relation was einem Normalen Menschen hätte klar sein müssen, zumal ich ihm den Fall sofort geschildert und mich extra entschuldigt habe.
Ich als vernünftiger Mensch hätte bei so einem Fall den Sofort Kauf gedrückt, ABER dem Verkäufer dann mitgeteilt das ihm dort ein Fehler unterlaufen sei den er bitte Korrigieren solle und die Sache dabei belassen.
Zählt Moral und Ethik denn gar nicht mehr ?!
Ebay hat da leider keine wirklichen hilfen bereit gestellt, ich habe einen Fall geöffnet weil ich die Transaktion abbrechen will und der Käufer hat dies was ein Wunder abgelehnt.
Ich habe mich jetzt schon die letzten paar Tage Stundenlang durch Kommentare und Seiten gekämpft die das Thema behandelt haben gekämpft aber ich blicke da nicht mehr ganz durch.
Welche möglichkeiten habe ich jetzt noch ?
Erkläre deinem Käufer direkt einen Einstellirrtum nach §119 BGB.
Negative Bewertungen kann man sachlich kommentieren oder ggf. löschen lassen : http://ocs.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactUs&wftype=2017&bcrumb=+Home+%3E+Help+%3E%C2%A0Membership+...
Das mit dem Löschen klappt leider nicht immer so gut.
Aber man kann auch mit einer negativen BW weiterleben 😉 Kannst ja mal nach dem Bieter googeln, ob er tendenziell gerne rote verteilt, aber ist eigentlich auch egal.
Erkläre den Irrtum unter Bezugnahme auf den Paragraphen, speichere alles ab und druck es aus. Viel mehr kannst Du jetzt eh nicht machen. Und wenn die negative folgen sollte, meld Dich nochmal.
Das sind Käufer die auf solche 1,- Euro Einstellfehler warten.
Da Du sofort den Fehler erkannt hast, kann der "Schnäppchenjäger" sich auf den Kopf stellen, damit kommt er vor Gericht nicht durch.
Laß Dich nicht aus der Ruhe bringen.
http://www.ebay.de/itm/Tamiya-M06-Pro-/200925030738?pt=RC_Modellbau&hash=item2ec810a952
Naja, schon mal ganz schlecht, dass Du den Artikel dann nochmal eingestellt hast, aber egal - beende auf keinen Fall, der Höchstbietende - egal ob gestrichen oder nicht- hat dann Anspruch auf den Artikel zum letzten sichtbaren Gebot.
Erkläre dem ersten Bieter ausdrücklich,unverzüglich und ganz regulär, gerne vorab per Email und dann nochmal per Einschreiben Deinen Irrtum gemäß § 119 BGB.
Nimm das noch: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p2047675.l2565&rt=nc&item=200925030738 in Kombination mit einem Ausdruck Deines Ebaykontos /detaillierte Rechnung, da sollte dann der Einstellzeitpunkt genau draufstehen.
So kannst du beweisen, dass die Auktion nur kurz lief. Vielleicht hast du ja auch noch ne mail von Ebay, dass Du zum Zeitpunt xy eingestellt hast und dass zum Zeitpunkt yz verkauft wurde, woraus sich ergibt, dass das alles innerhalb von Minuten stattgefunden hat.
gibt's leider nur noch im cache.
Ja, es ist so einfach. Zur Sicherheit würde ich mir die Auktion noch speichern und ausdrucken sowie sämtlichen Schriftverkehr etc.
Vielen Dank das hat mir jetzt sehr weitergeholfen!
Dafür zolle ich euch allen meine Anerkennung.
Ein Schönes Wochenende noch.
Lg. Patrick
mir ist auch so ein 1 EUR Sofortkauf Fehler beim Wiedereinstellen des Artikels ( 191022062424 ) unterlaufen. Ich habe den Käufer ( threesterne ) sofort über meinen Irrtum informiert und den Kaufvertrag nach §119 als ungültig erklärt, er reagiert jedoch auf meine emails gar nicht. Deswegen und weil er 1239 Bewertungen hat die man jedoch nicht lesen kann (privat) gehe ich davon aus dass er ein "beruflicher" 1 EUR Irrtum Abgreifer ist. Hat jemand bereits mit THREESTERNE ähnliche Erfahrungen gehabt?
Mit einer Negativen Bewertung werde ich sicher trotzdem rechnen müssen richtig ? Denn da der Käufer den Fall abgelehnt hat sehe ich da meinerseits keine möglichkeiten das ebay die Geschichte so beendet.
Ich wollte ja niemandem damit schaden. 😞
Ja danke, das hatte ich unmittelbar danach gemacht, ich hätte nicht erwartet das der Käufer sich da so Quer stellt.
Ich dachte auch man könnte das ganze einfacher Rückgängig machen.
"Naja, schon mal ganz schlecht, dass Du den Artikel dann nochmal eingestellt hast, aber egal - beende auf keinen Fall, der Höchstbietende - egal ob gestrichen oder nicht- hat dann Anspruch auf den Artikel zum letzten sichtbaren Gebot."
Und das reicht so einfach ??
Von dem Paragraf §119 BGB war oft die Rede auf den durchforsteten Seiten aber dort ging es auch immer hin und her und letztendlich war ich nur verwirrt..^^