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Röntgengerät als Privatverkauf zulässig?

marlonmia
Auf Erkundungstour

Hallöchen,

eine Bekannte hat ein gebrauchtes älteres Röntgengerät von Siemens mit allerlei Zubehör von einem befreundeten Arzt geschenkt bekommen und möchte gerne, dass ich es für sie bei eBay einstelle. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass so was zulässig ist?! So als medizinisches Gerät mit Röntgenstrahlung? Ich Depp hab erst mal "Ja" gesagt und hab das Teil jetzt hier rumstehen, traue mich aber nicht wirklich, es einzustellen... Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte - und wenn es nur ein Link zu irgendeiner gesetzlichen Regelung ist.

 

Vielen Dank & viele Grüße,

Alex

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)

Der Link in #2 sagt bereits alles aus was du wissen solltest.

 

Es ist verboten, apothekenplichtige medizinische Geräte und Medizinprodukte anzubieten. Es ist ebenfalls verboten nicht apothekenpflichtige medizinische Geräte und Medizinprodukte oder Zubehör anzubieten, deren Verwendung ohne Hinzuziehung eines Spezialisten gesundheitsschädlich sein kann

(z.B. Röntgen- oder Hörgeräte).

 

Frage mich allerdings wie verantwortungslos ein Arzt sein muß einer Privatperson ein Röntgengerät zu überlassen.

Kannst du das gewährleisten:

Hinweis: Medizinische Geräte und Medizinprodukte, die nicht mit Etikett(en), vollständigen Gebrauchsanweisungen des Herstellers und den erforderlichen Nachweisen geliefert werden, dürfen auf eBay nicht zum Verkauf angeboten werden.

 

Mein Rat: Lasse die Finger davon. Mit so einem Gerät kann zu viel Unsinn mit gesundheitlichen Folgen gemacht werden.

 

Wenn du das DIng doch einstellen möchtest, stelle so ein, dass du nur an eine befähigte Person (z. B. Arzt) verkaufst.

mondcharon
Auf Erkundungstour

guten Morgen Alex,

unter diesem Link findest du etwas zum Grundsatz für Medizinische Geräte.

http://pages.ebay.de/help/policies/medical-devices.html

beachte auch das, wenn du im Auftrag verkaufst du eigendlich gewerblich Handelst. Was aber noch wichtiger ist, du haftest wenn etwas nicht in ordnung ist. Da könntest du dann nicht auf deine Bekannte verweisen.

Wenn mich Bekannte fragen ob ich für sie etwas einstelle, dann biete ich immer freundlich meine Hilfe an, beim anmelden und verkaufen auf Ebay.

So gehst du unnötigen Ärger mit möglichen Käufer aus dem Weg

Antworten (8)

Antworten (8)

nach §21 MedGV könntest du da einigen ärger bekommen

 

http://www.gifte.de/Recht/medgv.htm

marlonmia
Auf Erkundungstour

Hallo Ihr alle,

vielen herzlichen Dank! Dacht' ich's mir doch... Der Link ist klasse (warum auch immer ich das nicht gefunden habe, aber ich war wohl zu ungeduldig oder hab zu dumm gesucht *g*).

 

Dann wird das gute Stück wieder retour gehen und steht mir nicht weiter in den Füßen herum - ich hab ja nicht wirklich einen Bedarf daran, irgendwen zu röntgen (am Ende darf ich das noch nicht mal hier stehen haben *schwitz*).

 

Noch mal vielen Dank, bin begeistert von der Schnelligkeit und Kompetenz hier!

 

Viele Grüße,

Alex

Der wollte sich die Entsorgungskosten sparen.

patric1940
Auf Erkundungstour

Ich würde es gerne kaufen, allerdings nicht zur Benutzung sondern die Röhre als Dekoobjekt, da ich Röhrensammler bin. Für den Röntgentrafo hätte ich evt. verwendung bezüglich Materialprüfung, bzw. Durchschlagsfestigkeit. Bitte melden Sie sich, liebe Grüße

Wenn man sich so ein Ding schenken lässt mit der Absicht, es weiterzuverkaufen, ist man - glaubs oder nicht - gewerblich!

Wenn du es im Auftrag verkaufst, bist du dem Käufer gegenüber dafür verantwortlich, dass es der Beschreibung entspricht und alles.

Wenn du für den Verkauf auch noch entlohnt wirst, bist du selber gewerblich.

 

So ein ungewöhnliches Gerät, das wohl kaum von einer Privatperson benutzt werden wird, kann wohl kaum anders als von einem Gewerblichen verkauft werden - mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

marlonmia
Auf Erkundungstour

Na, was für ein Glück, dass der Hauptstecker fehlt und es nicht betriebsbereit ist 🙂

kaufen und   verkaufen darf man das wohl, betreiben allerdings nicht , muss von zuständiger behörde zugelassen werden !!!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder