16-01-2020 13:57
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen ein defektes Tablet für 20 euro + Versand verkauft.
Ich habe es ausdrücklich als Defekt angeboten und den Artikelzustand auf Defekt eingestellt.
Das Gerät lässt sich nicht Einschalten hat Risse im Display.
Ich habe das Gerät vor ca 2 Jahren selber Defekt geschenkt bekommen und lag seitdem nur in der Elektrokiste rum.
Der Käufer möchte jetzt eine Rückerstattung weil : "Nicht wie beschrieben/abgebildet"
Er bemängelt einen Wasserschaden und gibt an das dass Gerät SCHROTT sei.
Er hat Fotos von dem Gerät gesendet wie er es komplett zerlegt hat, von dem Geräte inneren und dessen einzelnen Platinen.
Bezahlt hat er mit Paypal.
Soll ich das Gerät nun Zurücknehmen ??
Wenn er Fotos von dem zerlegten Teil über eBay gesendet hat, käme Folgendes in Betracht.
Denn eine "einfache Prüfung" stellt das meines Erachtens nicht mehr dar.
"Der Käufer ist verpflichtet den Artikel in unverändertem Zustand und innerhalb von 10 Werktagen, nachdem der Verkäufer die Rückgabeanfrage akzeptiert hat, an die Adresse zurückzusenden, die der Verkäufer in der Widerrufsbelehrung oder im eBay-Rückgabeprozess angegeben hat."
Quelle:
Das dürfte somit von vornherein ausscheiden.
Hallo @h.bowman
Wenn er über Paypal gezahlt hat, wird man es dort für dich entscheiden. Bei Fallöffnungen direkt über Paypal hilft ein Widerspruch mit den Hinweisen auf den angegebenen Zustand und das Öffnen des Gerätes.
Bei Ebay weiß ich es nicht.
Allerdings muss man doch erwarten, dass Bastler solche Teile kaufen. Deine Artikelbeschreibung mit defekt und Riss deutet eher auf einen Sturzschaden und weniger auf einen Wasserschaden. Die Zustandsangabe "defekt" kann doch kein Freibrief für verbastelte Teile sein.
Ich würde so etwas gar nicht anbieten.