11-04-2013 10:26
Hallo zusammen!
Ich habe vor ein paar Tagen ein Smartphone verkauft!
Nach erhalt wollte es es der Käufer aber nicht.Sagte ihm das wohl doch nicht zu.
Ich muss als Privater Verkäufer ja kein Rückgaberecht anbieten!
Und nun wurde ich Negativ Bewertet durch den Käufer!
In der Bewertung sieht man auch das es nur um die Rücknahme geht!
Das muss man doch entfernen lassen können.Oder?
Das stimmt!Ich hätte mit der Kommentierung warten sollen!
Aber mal ehrlich,nur weil einem das Telefon dann doch nicht gefällt muss man doch nicht gleich Negativ Bewerten!
Genau wie meine Negative Bewertung wo ich als Unfreundlich dargestellt werde!
In der Artikelbeschreibung steht ganz klar Nur an Selbstabholer..Käuferin hatte es garnicht gelesen,ich hatte dann auf ihren Wunsch hin die Transaktion abgebrochen und zum Dank werde ich als Unfreundlich tituliert!
Unterste Schublade!
Hi,
die Bewertung ist nicht beleidigend und unterstellt dir auch keine Straftat. Damit wird Ebay sie nicht entfernen.
Es war dein gutes Recht, eine Rücknahme wegen Nichtgefallen abzulehnen, wenn der Artikel wie beschrieben war.
Schade, dass du mit der Kommentierung nicht noch ein bisschen gewartet hast - die besseren Einfälle kommen immer erst, wenn der Ärger verraucht ist ...
" Käuferin hatte es garnicht gelesen,ich hatte dann auf ihren Wunsch hin die Transaktion abgebrochen und zum Dank werde ich als Unfreundlich tituliert! "
und was lehrt uns das?
bei Leseunwilligkeit /-unvermögen des Käufers gar nicht erst einen Transaktionsabbruch einleiten sondern einen Fall bzgl. Nichtzahlung eröffnen und dann bei Nichtzahlung mit Verwarnung schließen, ggf. auch den zivilrechtlichen Weg beschreiten oder ein Inkasso-Unternehmen beauftragen ... und wenn der Käufer nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, schaut er sich die nächsten Angebote ganz genau an, sodaß andere Verkäufer hoffentlich nicht das "Unvergnügen" mit ihm haben
... wie zu sehen, kann es eine Rote so oder so geben