11-12-2019 10:27
Wenn der Wert der verschickten Ware (Kaufpreis) höher ist als der versicherte Wert der Sendung wirst Du mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit überhaupt keinen Ersatz erhalten. Steht m.W. in den AGB der Post.
Wenn ich es richtig verstehe ist indirekt aber Dein Fehler:
Du hast die Sendungsnummer vom Einschreiben nicht beim Artikel eingepflegt?
Es wurde eine Rückgabe angefragt. Da Du im Fall nicht reagiert hast, wurde dem dann automatisch zugestimmt
weil Du via normaler Mail den Kontakt weitergeführt hast?!
Darufhin wurde daher an Käufer erstattet, da Du vermutlich den Sendungsnachweis nicht im Artikel oder Fall eingetragen hast?
Bin mir nicht sicher - ob es dann nicht doch gemäße Ebay Richtilinien entschieden wurde.
Das eine hat in dem Fall nichts mit dem anderen zutun und Du hast die Bürokratie und Automatisierung nicht beachtet?
.. meine Meinung...
Richtig, die Nachforschung musst Du anstellen.
Ein Einwurf-Einschreiben ist nur bedingt die richtige Wahl und genügt nicht den Verkäuferschutz-Bestimmungen von PayPal.
Weil eben nur pauschal eine Zustellung, jedoch ohne Zustellort und ohne Empfänger benannt wird.
Zudem ist das Einwurf-Einschreiben bei der Deutschen Post nur pauschal mit 20 € gegen Verlust versichert.
Hier natürlich hoffnungslos daneben:
https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=283615230727&rt=nc&_trksid=p2047675.l2564
Die Auskunft von der Post ist Blödsinn, einm Einwurf-Einschreiben taucht genauso zügig in der Sendungsverfolgung auf wie ein echtes Einschreiben bzw. ein Paket.
Vorausgesetzt natürlich, der Zusteller quittiert den Einwurf auf seinem Handgerät.
Eine Woche nach Kauf (und eventuell auch schon nach Paypal-Zahlung) vom 12.11. hätte ich am 20.11.2019 wohl auch einen Fall eröffnet, wenn der Artikel nicht bei mir liegt und die Sendungsverfolgung nix bringt.
So richtig schlau werde ich jetzt allerdings nicht aus den Formulierungen "Rückgabe" und "Er hat den Fall aber bereits am 20.11 eingereicht".
Eventuell ist das nur der verquasten Ausdrucksweise von eBay geschuldet, wenn der Käufer dort eine Anfrage eröffnet.
Hallo @gucgis71
du bietest freiwillig PP an, solltest dann auch wissen, dass der Kundenservice sehr gerne zugunsten der Käufer entscheidet.
Was ist jetzt mit der Ware? Darüber schreibst du gar nichts, du hast doch eine Sendungsnummer, ist das also beim Käufer angekommen oder wo abgeblieben?
Du hättest zwingend die Sendungsnummer bei ebay oder Papayl angeben müssen als Nachweis, dass und wann du verschickt hast.
@fori.0815 Bist du sicher???? Steht hier aber ausdrücklich !!!!
4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
a. Name des Versandunternehmens,
b. Versanddatum,
c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen),
d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
GLS,
DPD,
Hermes,
UPS,
FedEx,
TNT.
Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.
Nee, hier hat eBay wohl entschieden.
Und da lautet es unter eBay-Käuferschutzfälle:
"In berechtigten Fällen, bei denen der Artikel beim Käufer nicht angekommen ist, sind Sie über den PayPal-Verkäuferschutz abgesichert. Voraussetzung ist, dass Sie den Artikel innerhalb der angegebenen Lieferzeit an die Käuferadresse, die in der „Kaufabwicklung” und den PayPal-Transaktionsdetails steht, verschickt haben und Sie den Empfang nachweisen können.
Denken Sie daran, dass eine Anfrage, bei der der Käufer eBay nicht eingeschaltet hat, also keinen Fall geöffnet hat, immer noch als geöffnete Anfrage und damit als Mangel gilt.
Folgende Informationen müssen auf dem >>Empfangs<<nachweis verzeichnet sein:
Nachweis des Lieferstatus: Geliefert oder zugestellt
Lieferdatum
Name und Adresse des Empfängers. Diese Angaben müssen mit dem Namen und der Adresse in der „Kaufabwicklung” übereinstimmen."
https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/verkuferschutz-nur-bei-ebayde?id=4345&st=12&pos=1...