am 08-05-2019 13:28 - zuletzt bearbeitet am 08-05-2019 13:30 von pat
Hallo zusammen,
Anbei ein Screenshot. Habe ich mich richtig verhalten? Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?
Hallo,
ich glaube, dass es da keine rechtliche Vorgabe gibt, das muß zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden. Die von bootyooty dargestellte Verfahrensweise ist aber durchaus hier bei ebay üblich. Ich denke, kein gewerblicher VK würde Geld erstatten bevor er die Ware zurück hat. Ob der VK die Versandkosten erstatten muß und dann auch vorstrecken sollte hängt vom Grund der Rückgabe ab (vereinfacht: falls zwischen euch vereinbart oder du die Rücksendung zu vertreten, also durch dein Verhalten/Angebot/Abwicklung ausgelöst hast).
@toffel1993 schrieb:Hallo zusammen,
Anbei ein Screenshot. Habe ich mich richtig verhalten? Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?
Hallo @toffel1993
also vorab - weil ich weder weiss um welchen Artikel es geht, ob fehlerhaft oder defekt und warum du einer Rückgabe zustimmst - eins:
Wenn du der Rücknahme zustimmst, überweist du dem Käufer zuerst die Rücksendekosten, nachdem die Ware bei dir wieder angekommen ist, überprüfst du diese und überweist dann an den Käufer den Artikelpreis und die Hinsendekosten auch noch, es sei denn, ihr habt was anderes vereinbart.
Ergo: Ware zurück und danach Erstattung, mach das bitte dem Käufer klar, dass das hier gängig ist.
Da der Käufer vermutlich per Pay-Pal gezahlt hat, solltest du dies noch unbedingt lesen.
Hallo,
sehe zwar keinen Screenshot, aber wenn ich Deine Frage richtig verstehe geht es um eine Rückgabe des Käufers.
Das läuft eigentlich wie immer...Du hast zugestimmt also zahlst Du auch den Rückversand.
Dies kann vorher geschehen oder im nachhinein wenn Du Deine Ware zurückerhalten hast als Komplettpreis.
Also ..erst die Ware dann das Geld.