11-01-2016 13:26
Private Verkäufer sind, wenn sie es ausdrücklich erwähnt haben, nicht Verpflichtet Rückerstattung oder Ersatz anzubieten!
Also "ausdrücklich erwähnt" wäre dann z.B. so:
"Der Verkauf ist rein privater Natur, somit schließe ich Garantie / Gewährleistung, irgendwelche Folgeschäden sowie die Rücknahme aus."
Hast du es nicht erwähnt, hast du schlechte Karten! In dem Falle kann dich der Käufer auf Ersatz oder Rückerstattung festnageln.
Meine ich.