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Rücknahme Akzeptiert

Hallo,

 

ich habe da mal eine Frage zum Thema "Rücknahme Akzeptiert".

 

Ich habe einen eBay Artikel verkauft (190832472085) und komischwerweise (obwohl ich als Privatperson angemeldet bin) steht dort das ich Rücknahmen akzeptiere. Der Käufer hat mich nach dem Kauf angeschrieben mit folgendem Zitat:

 

"Ich habe Ihr Angebot leider erst in letzter Minute gesehen und mitgeboten. Leider sah ich erst nach Ende, das keine Fernbedienung dabei ist. Ich habe aber gesehen, das Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht anbieten, von dem ich gerne Gebrauch machen würde.
Bitte geben Sie mit kurz Bescheid. Ich bedanke mich schon im voraus und entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten. Ist nicht meine Art."

 

Ich habe ihn danach freundlich drauf hingewiesen das ich Privatverkäufer bin und keine Rücknahmen akzeptiere. Ich habe dann bei eBay angerufen und man sagte mir dort ich sei als Privatverkäufer nicht verpflichtet was zurück zu nehmen, weil ich keinerlei Bedingungen mitgesendet habe. Der Käufer hat angeblich auch bei eBay angerufen und ihm wurde folgendes mitgeteilt:

"Gerade habe ich mit Ebay telefoniert und mich abgesichert. Laut telefonischer Auskunft ist der Verkäufer für sein Angebot verantwortlich und wenn bei Zahlungen, Versand, Rückgaben ein 14-Tägiges Rückgaberecht angeboten wird, kann dieses auch ohne Konsequenzen in Anspruch genommen werden."


Das widerspricht natürlich der Auskunft die ich bekommen habe.

 

Ich habe dann natürlich noch mal angerufen bei eBay um mich zu vergewissern was nun los ist?! Wieso man so verschiedene Auskünfte bekommt?

 

Mir hat man dann aber an der Hotline noch mal gesagt das es so wäre wie ich gesagt habe. Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben.

Sind denn Bedingungen angegeben?
Nein - keine Bedingungen, keine Rückgabe.

 

Und dann kam noch einmal zurück: "In Ihrer Artikelbescheibung steht halt aber "Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Artikels beim Käufer"
Nach nochmaligem Anruf bei Ebay wurde mir mitgeteilt, das die Artikelbescheibung bindend ist. Dies gilt sowohl für die Tatsache dass keine FB enthalten ist, als auch für das angegebene Rückgaberecht.

Nochmals: Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot."

 

Was sagt ihr nun dazu??

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (13)

Antworten (13)

Das Problem ist auch ein bischen hausgemacht, denn Du hättest besser schon in der Titelzeile das Fehlen der Fernbedienung mit angegeben.

Auch wenn es in grösserer und roter Schrift aufgeführt ist, ist die Info leider unter einem seeehr langen Text aufgeführt.

Viele Ebayer sind ungeduldig oder lesefaul oder was auch immer und scrollen nicht wirklich bis ganz nach unten.

Hier eine Lösung zu finden ist nicht einfach.

 

Persönlich würde ich die Sache zurücknehmen und mit genauen Angaben erneut einstellen.

Dann wird es wahrscheinlich nicht ein so hohes Gebot geben, aber der Käufer wüsste was er da genau ersteigert.

Wenn Du zurück nimmst und alle Kosten zurück zahlst kann es aber evtl. trotzdem eine schlechte Bewertung geben.

 

Aber es gibt bestimmt auch die Meinung nicht zurück zu nehmen, weil das Fehlen der Bedinung ja aufgeführt war.

 

Musst Du also mit Dir alleine ausmachen:-x

Hallo,

in letzter Zeit kommt es öfter vor, dass bei privaten Verkäufern bei Rücknahmebedingungen plötzlich Ja steht.

Deshalb während des Einstellen immer bei Rücknahmebedingungen nachschauen, damit es nicht wieder passiert.

      Dann hättest Du die Rücknahme aber explizit ausschließen müssen, stattdessen hast Du sie akzeptiert, wenn auch unbewusst...

 

Nee, normalerweise muss man als Privat-Vk eine Rücknahme nicht explizit ausschließen.

 

Wenn man aber beim Einstellen nicht genau hinguckt und schnell-schnell die Rücknahme nicht rausnimmt, hat man sie eben explizit zugelassen - und muss dann auch danach handeln.

 

"Der Verkäufer ist für sein Angebot verantwortlich".

Anonymous
Nicht anwendbar

Wenn ich Privatverkäufer bin und das bin ich ja nun mal bin ich nicht gesetzlich verpflichtet was zurück zu nehmen.

 

Völlig korrekt.

Dann hättest Du die Rücknahme aber explizit ausschließen müssen, stattdessen hast Du sie akzeptiert, wenn auch unbewusst...

 

Aber wie Du ja weißt:

Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot.

Wieso bekomme ich dann von eBay selber eine ganz andere Auskunft?

 


Weil JEDER der bei ebay anruft, genau das zu hören bekommt, was er hören mag.

 

Ziel des Kundendienstes ist es den Anrufer zufrieden zu stellen und so schnell wie möglich wieder aus der Leitung zu bekommen.

 

Du und Dein Käufer, ihr seit doch das beste Beispiel dafür.
Jeder hat das gesagt bekommen, was er gerne hören möchte.
Aus die Maus.

Wieso bekomme ich dann von eBay selber eine ganz andere Auskunft?

 

Wenn ich Privatverkäufer bin und das bin ich ja nun mal bin ich nicht gesetzlich verpflichtet was zurück zu nehmen. 


Wie schon geschrieben ich habe KEINERLEI Rücknahmebedingungen zum Nachlesen für einen Käufer. 

 

Muss man dann ALLES zurück nehmen? Das ist doch auch nicht rechtens!

Anonymous
Nicht anwendbar

"Privatverkauf. Keine Garantie oder Rückerstattung"

 

 

Auch das ist kein wirksamer Rücknahmeausschluss! 😮

Hallo tomtailor,

 

auch bei einer anderen deiner Auktionen steht "Rücknahmen akzeptiert", obwohl du das an anderer Stelle jener Auktion ausschließt:

 

"Privatverkauf. Keine Garantie oder Rückerstattung"

 

Es läuft also irgendwas bei der Einstellung der Artikel verkehrt und du merkst es nicht!

(bzw. zu spät)

 

Versuche das noch zu ändern, wenn das ordnungsgemäße Bieter sind, werden sie die Änderung der Bedingungen akzeptieren.

Anonymous
Nicht anwendbar

+++

Bei Dir steht Rücknahme akzeptiert.

 

Also kann der Käufer davon ausgehen, dass das auch so ist.

 

Ja wieso muss ich da in den sauren Apfel beißen?

 

ich habe keinerlei Bedingungen versendet!!!

eBay setzt den Haken automatisch auf "Rücknahme akzeptieren" - daher müssen die Angebote jedesmal überprüft werden - auch beim ggf. wiedereinstellen eines Angebotes, welches zuvor ohne Rücknahme durchgelaufen ist

Anonymous
Nicht anwendbar

Nach nochmaligem Anruf bei Ebay wurde mir mitgeteilt, das die Artikelbescheibung bindend ist. Dies gilt sowohl für die Tatsache dass keine FB enthalten ist, als auch für das angegebene Rückgaberecht.

Nochmals: Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot. 

 

Stimmt.

 

Du hast dummerweise die Rücknahme nicht ausgeschlossen, was Du hättest tun können/ sollen, dafür findet man das hier:

 

Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben

Rücknahmen akzeptiert

 

Da wirst Du in den sauren Apfel beißen müssen...;-)

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