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Rücknahme bei Privatverkauf?

Ich habe am 9.11. einen Koffer verkauft und habe ihn am 12.11. verschickt (obwohl die Zahlung noch nicht eingegangen war), da wir am 13.11. für drei Wochen in den Urlaub gestartet sind. Nun hat mich heute die Käuferin angeschrieben, sie möchte den Koffer nicht. Muss ich ihn jetzt zurück nehmen? 
Artikelnummer: 142999789174

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@sonnenpfeilchen

 

Kannst ja Deine Käuferin mal fragen, von wem sie den Rat erhalten hat. Ein Rechtsanwalt sollte es jedenfalls nicht gewesen sein und falls doch, dann war es kein guter.

 

Du kannst der Käuferin schreiben, dass ihr einen verbindlichen Kaufvertrag habt, welcher sie zur Zahlung verpflichtet - und zwar ganz unabhängig davon, ob sie die Ware schon erhalten hat oder nicht. Außerdem kannst du ihr schreiben, dass es bei Privat-Verkäufern kein Widerrufsrecht gibt. Sie irrt sich also gewaltig, wenn sie meint, sie müsste nicht bezahlen und könne sich "eine gewisse Zeit" überlegen, ob sie den Koffer noch haben will oder nicht. Das gilt nämlich nur bei gewerblichen Verkäufern. Bei Privat-Verkäufern gibt es also keine "Bedenkzeit". Da muss man einfach bezahlen was man gekauft hat.

 

Insofern ist es auch keine Kulanz Ihrerseits, wenn sie Dir nun großzügig anbietet, den Koffer auf Ihre Kosten zurückzuschicken und die Ebay-Gebühren zu zahlen. Es wäre reine Kulanz Deinerseits, wenn Du Dich darauf einlassen würdest und den Koffer zurücknimmst. Das die Käuferin dann alle entstanden Kosten zahlt, wäre in dem Fall sogar ihre Pflicht. Du kannst nämlich auch ganz schlicht die Rücknahme verweigern und Zahlung des kompletten Kaufpreises verlangen - und zwar sofort.

 

Was Du nun machst, das musst Du selbst wissen. Die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen.

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