07-03-2016 22:12
Es ist doch nicht das Problem von Ebay wenn du den Ofen zurücknimmst.
Wenn du bei einer Zeitung eine Anzeige aufgibst und bei verkaufen
geht was schief bekommst du auch dein Geld nicht zurück.
Und so ist das hier auch.
Gruß
@ts-automobile schrieb:
Hallo ich habe vor ca. drei Monaten einen Bullerjan Ofen verkauft, nun hat der Käufer jetzt erst bemerkt, dass es kein Original Bullerjan ist, sondern ein Nachbau. Ich werde ihn zurück nehmen und mit dem Verkäufer, der mir diesen Ofen verkauft hat vor Gericht ziehen. Nun möchte ich aber auch meine Ebaygebühren zurück haben.
Gruß Tilo
Nach drei Monaten kannst Du das getrost vergessen.