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Rücknahme ?

Hallo,

Ich hatte einen COmputer verkauft, welcher angeblich beim Transport beschädigt wurde.

Nun möchte der Verkäufer ihn zurückschicken und ich habe ihm gesagt, dass es ok sei.

 

Er hat bereits einen Paypal Konflikt eröffnet und will, bevor er den Computer losschickt, dass ich ihm das Geld zurücküberweise + anfallenden Versandkosten.

 

Ich habe ihm angeboten die Versandkosten vorab zu bezahlen und wenn der Computer bei mir eingetroffen ist, den restlichen Betrag zu überweisen bzw. beim Paypal Konflikt dann halt lösen und das Geld für ihn freigeben.

 

Wie soll ich nun vorgehen ?

 

Er meinte, falls ich nicht zuerst überweisen sollte, wartet er bis Paypal den Konflikt schließt und so sein Geld erhält oder wartet bis das Geld eingeforen ist.

 

Es ist Bereits eingefroren bzw. wurde abgezogen und Paypal behält es zur Zeit ein.

 

 

MfG.

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Antworten (16)

und packe es in gegenwart einiger Zeugen aus,falls der Transportschden keiner war.

Es kann ebenso sein daß es dem sein eigener defekter PC ist, oder ein Ziegelstein oder er Deinen Rechner ausgeweidet hat.

Da sind Zeugen hilfreich...

zu Post 4:

Mach gar nichts und schon überhaupt keine Überweisung, sonst hat er am Ende das Geld 2 mal.

Ohne Rückversand sieht er von Paypal keine müde Penunze.

 

 

Auf keinen Fall etwas direkt auf das Privatkonto des Käufers überweisen! (Höchstens das Rückversandporto!)

 

Konfliktfälle die über PP laufen werden nur über PP abgewickelt.

 

 

Wenn dein Käufer einen Transportschaden vermutet hätte er den Artikel samt Umverpackung zum Versanddienstleister bringen müssen zur Begutachtung.

 

LG

Wenn der Käufer schon Paypal einschaltet soll er auch deren AGB befolgen, d.h. die Rücksendekosten trägt der Käufer.

Abgesehen davon trägt er auch das Versandrisiko ( ordentliche Verpackung vorausgesetzt).

acforum1
Auf Erkundungstour

"Er meinte, falls ich nicht zuerst überweisen sollte, wartet er bis Paypal den Konflikt schließt und so sein Geld erhält oder wartet bis das Geld eingeforen ist."

 

Lasse dich nicht erpressen.  PayPal wird dein Geld bei einem Konflikt einfrieren. Wenn der Käufer den Rückversand nachweist, dann wird ihm PayPal die Kohle erstatten.

 

Also nicht vorab überweisen!

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo sempolino,

 

um in den Fall schauen zu können benötige ich mehr Informationen von Dir.

 

Kannst Du mir bitte die PP- Bearbeitungsnummer schicken 😉

 

Ich werde mir dann sofort den Fall mal anschauen.

 

Bitte keine Überweisungen veranlassen!!!

 

Liebe Grüsse,

Samantha

Hallo,

 Der Käufer weiß nun, dass das Geld eingefroren ist und hat bei Paypal angerufen (kann ich ja aus den Konfliktdetails entnehmen).

 

Nun wäre er bereit den Computer zurückzuschicken, allerdings soll ich Stellung zum Konflikt nehmen und den 2. Punkt auswählen:

 

Veranlassen Sie für den beanstandeten Betrag von €490,90 EUR eine Rückzahlung an den Käufer. Der Käufer muss die Ware zurücksenden.

 

So viel, wie ich weiß, bedeutet das, dass er das Geld nach Nachweis einer Sendung, z.B. mit der Sendunsnummer, das Geld bekommt.

 

Aber dann könnte er doch auch nur Schrott verschicken oder nicht ?

 

Oder bekommt er das Geld erst, nachdem ich es angenommen habe ?

 

MfG

 

Wahnsinn wenn ich die Auswahl die PP da zulässt schon lese..

Keiner der Punkte  ist mit dem deustchen BGB im Einklang zu bringen!

 

Wenn du mich fragst: Melde dich am besten mal hier in diesem Thread:

http://community.ebay.de/topic/Artikel-Bezahlen/Samanthas-Paypal-Querverweis/1900003480?start=1368

 

Samantha ist die zuständige Paypalmitarbeiterin hier im Forum, evt. kann sie dir sagen, wie du weiter vorgehen sollst auch im Hinblick darauf, dass der Käufer zwar einen Konflikt eröffnet hat und auf Grund dessen dein Geld eingefroren wurde, er aber die Zahlung unbedingt überwiesen haben will.

 

 

Habe gerade bei Paypal geschaut, unter Konflikt.

Nachrichten kann ich keine mehr schreiben, lediglich eine von fünf Optionen auswählen.

 

U.a.

"

Veranlassen Sie für den beanstandeten Betrag von €490,90 EUR eine Rückzahlung an den Käufer. Der Käufer muss die Ware zurücksenden."

 

Heißt das, dass er den Betrag sofort bekommt ?

 

Die Anderen Möglichkeiten wären:

 

Veranlassen Sie für den beanstandeten Betrag von €490,90 EUR eine Rückzahlung an den Käufer. Der Käufer darf die Ware behalten.

 

Veranlassen Sie für den beanstandeten Betrag von €490,90 EUR eine Rückzahlung an den Käufer. Der Käufer muss die Ware zurücksenden.

 

Bieten Sie dem Käufer eine Teilrückzahlung an, um den Fall zu schließen.

 

Ich weise nach, dass der Käufer bereits eine Rückzahlung erhalten hat.

 

Ich möchte den Angaben widersprechen und weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Ich habe es bereits geschrieben, er stellt sich quer.

Was meinst du mit Konfliktfall?

Den bei Paypal ?

 

 

Und soll ich über Ebay die Option "Rücknahme annehmen" auswählen ?

 


Genau das würde ich an deiner Stelle tun.

Dann antworte doch einfach im Konfliktfall, dass du ihm Rückabwicklung anbietest, dann wird der Käufer m. W. aufgefordert, den Artikel zurück zu senden.

 

Vorab überweisen würde ich bei einem Paypalkonflikt nie!

Hallo,

 

Also was soll ich ihm jetzt am besten schreiben ?

 

Und soll ich über Ebay die Option "Rücknahme annehmen" auswählen ?

 

Mir wurde etwas von Ebay geschickt.

Ja wahrscheinlich beim Transport.

Ich habe ihm noch geschrieben, dass es so üblich ist bei einer Retoure, dass man die Ware zuerst zurückschickt.

 

Er meinte, dass es bei gewerblichen Verkäufern so sei, und nicht bei Privatverkäufer, da die andere Pflichten haben.

Des Weiteren behauptet er, dass er der "Benachteiligte" sei, wenn er den Computer abschickt, ohne das Geld zuerst überwiesen bekommen zu haben.

 

 

Ich glaube nicht, dass er weiß, dass ich das Geld abgezogen bekommen habe bzw das Geld eingefroren ist, da er schreibt:

 

Entweder Sie überweisen den Gesamtbetrag inkl. Versandkosten oder ich werde den Paypal-Konflikt nicht stornieren und warten bis Paypal den Betrag eingefroren, bzw. rückerstattet hat.

 

Und was ist, wenn er das Geld nach Ablauf der Frist von Paypal zugesprochen bekommt ?

 

Und ich dann ohne irgendetwas da stehe ?

 

MfG.

Normalerweise muss der Käufer ein Gutachten beibringen.

Was ist denn defekt?

Kann es ein Transportschaden sein?

 

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