08-01-2019 16:22
Ein Käufer hat eine hochpreisige Kerze von mir gekauft und zwar für 50% unter dem ofiiziellen VP. Die Kerze ist neu, die Bilder zeigen sie so, wie sie ist. Jetzt will der Käufer aber die Kerze zurücksenden, weil die Umverpackung fehlen würde. Die Kerze stammt aus einem Geschenkset und hatte keine Einzelverpackung.
Versende ich Artikel originalverpackt erwähne ich das in meinen Auktionen und mache auch Bilder davon. Das war bei der Kerze nicht der Fall. Ich habe den Artikel als NEU eingestellt, was ja auch den Tatsachen entspricht.
Abgesehen davon, dass ich Privatverkäufer bin und soweiso nicht zur Rücknahme verpflichtet bin, sehe ich auch keinen Fehler auf meiner Seite. Die Ware ist einwandfrei und wie in der Auktion beschrieben. Muss ich den Artikel trotzdem zurücknehmen?
Hallo @hexsaa
Wenn dein Käufer mit Paypal gezahlt hat wirst du zurücknehmen müssen (Käuferschutz)
Bei Überweisung lehnst du das freundlich ab.
Gruß
@hexsaa schrieb:Ein Käufer hat eine hochpreisige Kerze von mir gekauft und zwar für 50% unter dem ofiiziellen VP. Die Kerze ist neu, die Bilder zeigen sie so, wie sie ist. Jetzt will der Käufer aber die Kerze zurücksenden, weil die Umverpackung fehlen würde. Die Kerze stammt aus einem Geschenkset und hatte keine Einzelverpackung.
Versende ich Artikel originalverpackt erwähne ich das in meinen Auktionen und mache auch Bilder davon. Das war bei der Kerze nicht der Fall. Ich habe den Artikel als NEU eingestellt, was ja auch den Tatsachen entspricht.
Abgesehen davon, dass ich Privatverkäufer bin und soweiso nicht zur Rücknahme verpflichtet bin, sehe ich auch keinen Fehler auf meiner Seite. Die Ware ist einwandfrei und wie in der Auktion beschrieben. Muss ich den Artikel trotzdem zurücknehmen?
Servus @hexsaa
Gratulation.
Jeder Abmahnwillige, der im Forum mitliest,
hat Dich jetzt auf dem Serviertablett.
Und auf das hast Du Dich noch selbst gesetzt.
Was läuft hier eigentlich falsch?
Du verkaufst lange und nachhaltig Neuware und verwendest oft die Bilder des Herstellers.
Die meisten Kerzen bietest Du als "neu" an,
was Ebay folgendermaßen definiert:
"Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung...
Wenn also normalerweise eine Verpackung dabei ist und Du sie auch noch abbildest,
musst Du ausdrücklich und deutlich erwähnen,
dass sie nicht dabei ist.
Andersrum wird kein Schuh daraus.
Wenn Du Privatverkäufer bist,
fresse ich einen Besen.
Ich würde dem Käufer ganz fix einen Nachlass gewähren
oder inklusive Rücksendekosten erstatten.
Grundsätzlich wäre anzumerken, dass eine Original-Verpackung auch nur dann bei "Neu" dabei sein muss, wenn diese original vorhanden war.
Zustandsbeschreibung neu:
"Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle."
Wenn es sich um das Dreier-Geschenkset gehandelt hat, wäre die Originalverpackung erforderlich. Ist zudem so abgebildet.
Bei Deinem Einzelverkauf der Kerzen aus diesem Set hingegen wäre die Originalverpackung eigentlich nicht erforderlich.
Dein Fehler war meiner Ansicht nach jedoch dieses weitere Artikelbild, bei welchem für mich deutlich eine Einzel-Verpackung mit abgebildet ist:
Da kann ein Käufer schon diese Verpackung erwarten, zumal Du in der Artikelbeschreibung nicht auf ein Fehlen dieser hingewiesen hast.
Das Ganze zum Thema privat - gewerblich bei Neuware (Kerzen) erspare ich mir und Dir hier.
Soviel Neuware gibt es nicht in einem Privathaushalt. Das richt gewaltig nach geschäftlicher Betätigung.
hexsaa schrieb:Ein Käufer hat eine hochpreisige Kerze von mir gekauft und zwar für 50% unter dem ofiiziellen VP. Die Kerze ist neu, die Bilder zeigen sie so, wie sie ist. Jetzt will der Käufer aber die Kerze zurücksenden, weil die Umverpackung fehlen würde. Die Kerze stammt aus einem Geschenkset und hatte keine Einzelverpackung.
Versende ich Artikel originalverpackt erwähne ich das in meinen Auktionen und mache auch Bilder davon. Das war bei der Kerze nicht der Fall. Ich habe den Artikel als NEU eingestellt, was ja auch den Tatsachen entspricht.
Abgesehen davon, dass ich Privatverkäufer bin und soweiso nicht zur Rücknahme verpflichtet bin, sehe ich auch keinen Fehler auf meiner Seite. Die Ware ist einwandfrei und wie in der Auktion beschrieben. Muss ich den Artikel trotzdem zurücknehmen?
1. hast Du die Erlaubnis vom Hersteller, dessen Fotos zu benutzen ?
2. beim ständigen Angebot und Verkauf dieser Kerzen von privat zu reden, ist gewagt
3. um welche Kerze geht es denn überhaupt?
... wobei man im Angebot schon erwähnen könnte "stammt aus Set, ohne OVP"
... "sowieso nicht zur Rücknahme verpflichtet" ist auch nicht korrekt - wenn der Artikel nicht wie beschrieben ist, musst Du durchaus zurücknehmen