Rücktritt des Käufers nach Preisvorschlag

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12-01-2019 11:24
Was ist zu tun, wenn der Käufer nach einem akzeptierten Preisvorschlag plötzlich zurücktreten will?
Schließlich habe ich nun einen Kaufvertrag und andere Preisvorschläge abgewiesen - nun habe ich gar keinen Käufer.
Ist er nicht in gewisser Weise an dieses "Geschäft" gebunden?
Ich stehe komplett ohne Käufer da und kann dem "Spaßbieter" nciht mal eine negative Bewertung geben.
Was kann man tun?
Danke schon mal für andere Erfahrungen und Tipps!
Astrid
Akzeptiert Lösungen (4)
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Hallo,
seine eventuelle negative Bewertung,auf Grund des Nichtzahler Falls, kannst du dann bei ebay löschen lassen,mache Käufer werden richtig aggressiv wenn man einen Fall aufmacht.
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@kampfkobold412 schrieb:Was ist zu tun, wenn der Käufer nach einem akzeptierten Preisvorschlag plötzlich zurücktreten will?
Schließlich habe ich nun einen Kaufvertrag und andere Preisvorschläge abgewiesen - nun habe ich gar keinen Käufer.
Ist er nicht in gewisser Weise an dieses "Geschäft" gebunden?
Ich stehe komplett ohne Käufer da und kann dem "Spaßbieter" nciht mal eine negative Bewertung geben.Was kann man tun?
Danke schon mal für andere Erfahrungen und Tipps!
Astrid
Guten Morgen
das nimmt leider hier überhand
eröffne einfach einen Nichtzahlerfall ,alles andere wirst du ja wissen
und Sperrliste ,nicht vergessen
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1) Vier Tage nach Ende des Angebotes eine Fall wegen Nicht-Zahlung eröffnen und nach weiteren vier Tagen aktiv schließen, um die Provision zurück zu erhalten.
2) Oder Erfüllung des Kaufvertrages zivilrechtlich einfordern bis einklagen.
3) Oder der "Nette" sein und einen Kaufabbruch auf Käuferwunsch durchführen, ebenfalls unter Gutschrift der Verkaufsprovision nach spätestens 10 Tagen. Es sei denn, der Käufer lehnte den Kaufabbruch mit einem Male ab. Damit bliebe dann jedoch noch Option 1) oder 2) für Dich offen.
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@kampfkobold412 schrieb:Was ist zu tun, wenn der Käufer nach einem akzeptierten Preisvorschlag plötzlich zurücktreten will?
Schließlich habe ich nun einen Kaufvertrag und andere Preisvorschläge abgewiesen - nun habe ich gar keinen Käufer.
Ist er nicht in gewisser Weise an dieses "Geschäft" gebunden?
Ich stehe komplett ohne Käufer da und kann dem "Spaßbieter" nciht mal eine negative Bewertung geben.Was kann man tun?
Danke schon mal für andere Erfahrungen und Tipps!
Astrid
Moin…
Da die Käufer immer öfters den Kauf abbrechen,
rate ich dir einen Nichtzahlerfall zu öffnen:
Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet
- ab Kaufdatum nach 4 Tagen einen Fall öffnet -
und dann nach 4 Tagen selber schließt,
bekommt der VK seine Provision zurück und der Käufer bekommt einen Vermerk,
der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!
Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen!
Setze ihn auf die: Sperrliste + Eingeschränkter Käuferkreis
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