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Rücktritt des Käufers nach Preisvorschlag

Was ist zu tun, wenn der Käufer nach einem akzeptierten Preisvorschlag plötzlich zurücktreten will?

Schließlich habe ich nun einen Kaufvertrag und andere Preisvorschläge abgewiesen - nun habe ich gar keinen Käufer.

Ist er nicht in gewisser Weise an dieses "Geschäft" gebunden?
Ich stehe komplett ohne Käufer da und kann dem "Spaßbieter" nciht mal eine negative Bewertung geben.

Was kann man tun?

Danke schon mal für andere Erfahrungen und Tipps!

Astrid

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@kampfkobold412  schrieb:

Was ist zu tun, wenn der Käufer nach einem akzeptierten Preisvorschlag plötzlich zurücktreten will?

Schließlich habe ich nun einen Kaufvertrag und andere Preisvorschläge abgewiesen - nun habe ich gar keinen Käufer.

Ist er nicht in gewisser Weise an dieses "Geschäft" gebunden?
Ich stehe komplett ohne Käufer da und kann dem "Spaßbieter" nciht mal eine negative Bewertung geben.

Was kann man tun?

Danke schon mal für andere Erfahrungen und Tipps!

Astrid


 

Moin…

Da die Käufer immer öfters den Kauf abbrechen,

rate ich dir einen Nichtzahlerfall zu öffnen:

Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet

- ab Kaufdatum nach 4 Tagen einen Fall öffnet -

und dann nach 4 Tagen selber schließt,        

bekommt der VK seine Provision zurück und der  Käufer bekommt einen  Vermerk,

der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!

 

 

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!

 

Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen! 

 

Setze ihn auf die:  Sperrliste    +    Eingeschränkter Käuferkreis



 

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