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Rücktritt vom Kaufvertrag (?Betrug?)

Hallo zusammen,

 

ich hab vorletzten Sonntag am 20.05 einen Artikel verkauft. Der Käufer schrieb mich kurze zeit später mehrmals an und fragte, ob ich noch die Originalrechnung des Artikels habe und ihm zusenden könnte (fragt man sowas nicht eigtl bevor man bietet?). Gut um ihm zu zeigen ,dass der Artikel Original ist habe ich alle wichtigen Daten auf der Rechnung retuschiert und nur den Artikel drauf gelassen und ihm zugesendet.

 

Seitdem meldet er sich nicht mehr obwohl er an den ersten Tagen direkt mehrere Emails verschickt hat.

Ich habe regelmässig darum gebeten die Zahlung zu tätigen, jedoch ohne erfolg. Heute hab ich einen Fall eröffnet und warte ab ob sich etwas tut.

 

Meine Frage sollte/muss ich vom Kaufvertrag zurücktreten und in welcher Form sollte dies dann geschehen (kann jemand auf einen Vordruck verweisen?)?

 

Kann es sein, dass er nur scharf auf die Rechnung war?

 

Ich hab keine Lust das wenn ich den Artikel nochmal Verkauft habe, der Typ sich meldet und den Schuh haben will.

 

Vielen Dank

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@kaboom1904@  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich hab vorletzten Sonntag am 20.05 einen Artikel verkauft. Der Käufer schrieb mich kurze zeit später mehrmals an und fragte, ob ich noch die Originalrechnung des Artikels habe und ihm zusenden könnte (fragt man sowas nicht eigtl bevor man bietet?). Gut um ihm zu zeigen ,dass der Artikel Original ist habe ich alle wichtigen Daten auf der Rechnung retuschiert und nur den Artikel drauf gelassen und ihm zugesendet.

 

Seitdem meldet er sich nicht mehr obwohl er an den ersten Tagen direkt mehrere Emails verschickt hat.

Ich habe regelmässig darum gebeten die Zahlung zu tätigen, jedoch ohne erfolg. Heute hab ich einen Fall eröffnet und warte ab ob sich etwas tut.

 

Meine Frage sollte/muss ich vom Kaufvertrag zurücktreten und in welcher Form sollte dies dann geschehen (kann jemand auf einen Vordruck verweisen?)?

 

Kann es sein, dass er nur scharf auf die Rechnung war?

 

Ich hab keine Lust das wenn ich den Artikel nochmal Verkauft habe, der Typ sich meldet und den Schuh haben will.

 

Vielen Dank


Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet - Fall öffnet - und nach 4 Tagen schließt, bekommt der Vk seine Provision zurück und der  Käufer bekommt einen  Vermerk , der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!

 

Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen! 

 

Sperrliste

 

Eingeschränkter Käuferkreis

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

 

–             wenn bis zum xx.xx.2018, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

 

Erst nach Ablauf dieser Frist kannst du den Artikel wieder einstellen...

 

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