abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechtslage bei: Artikel ordnungsgemäß ersteigert aber Herausgabe durch VK verweigert

Hallo liebe Ebay-Community,

 

ich habe letzten Freitag zwei Produkte ordnungsgemäß ersteigert und am Samstag die Nachricht erhalten, dass ich sie abholen könnte. Ich komme dahin, die Produkte liegen da, ich habe das Geld in der Hand und der Verkäufer verweigert mir die Produkte auszuhändigen. Stattdessen verweist er mich auf den Hersteller der Produkte, bei dem sie das zehnfache kosten.

In der Ausschreibung waren keine Ausschlussklauseln oder ähnliches hinterlegt.

 

Welche Vorgehensweise ist hier ratsam?

 

Ich könnte das ganze einfach auf sich ruhen lassen, aber ich habe Zeit und Kosten investiert und möchte zumindest ein deutliches Signal setzen, dass dieses Verhalten nicht rechtens ist.

 

Vielen Dank für eure Unterstützung.

 

8xena8

Gesamtes Thema betrachten

Das Verkäufer bei einem geringen Erlös die Ware nicht rausgeben wollen kommt ja leider öfter vor. Teilweise ist es verständlich (auch wenn sich das Problem im Vorfeld durch Wahl eines entsprechend hohen Startgebots leicht und legal lösen ließe) und wenn der Verkäufer das frühzeitig anspricht kann man auch schon mal der Bitte um Auflösung des Kaufvertrags oder einem höheren Preis nachkommen. Aber erst beim Abholtermin wenn dem Käufer schon Fahrtkosten entstanden sind mit sowas zu kommen ist ganz üble Erpressung. Das gibt's umgekehrt aber auch das der Käufer bei Abholung anfängt rumzumäkeln um den Preis zu drücken. Sogar über Bedrohungen des Verkäufers bis hin zu Handgreiflichkeiten ist hier schon berichtet worden.

 

Generell ist bei Abholungen die Beweisführung das Problem. In den meisten Fällen klappt ja alles problemlos oder man kann die Probleme einvernehmlich leicht lösen. Schwierig wird's halt immer wenn einer den anderen über'n Tisch ziehen will. Ich hatte zwei Fälle in denen der Verkäufer die Nennung von Abholkonditionen sowie die Zahlungsannahme per Überweisung (war als Zahlungsmethode angegeben, jedoch waren keine Kontodaten hinterlegt) gezielt verweigerte und einfach einen nicht bezahlten Artikel meldete. Im ersten Fall habe ich leider den Fehler gemacht den Verkäufer positiv zu bewerten um die Wogen zu glätten und noch eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Keine gute Idee, denn danach hatte ich gar nichts mehr gegen ihn in der Hand und wurde sogar verwarnt. Auch eine Negativbewertung hätte ggf. nichts genutzt da diese mehr oder weniger automatisch gelöscht wird wenn man keine Bezahlung nachweisen kann. Hilfreich wäre es wohl wenn man als Käufer zuerst einen Fall meldet (Artikel nicht erhalten), dem Verkäufer bei keiner oder nicht angemessener Reaktion eine Negativbewertung gibt und eine Korrektur der Bewertung für den Fall in Aussicht stellt das doch noch eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann. Der Fall selbst wird kaum ernsthafte Konsequenzen für den Verkäufer haben. Ggf. wird er verwarnt und eine Paypal-Zahlung würde zurückgebucht. Hat man per Überweisung bezahlt kann man seinem Geld auf zivilrechtlichem Wege hinterherrennen und hat man gar nicht bezahlt sagen einem nicht nur der Verkäufer und Ebay sondern ggf. auch ein Richter: "Wo ist das Problem? Ihnen sind doch keine Kosten entstanden!"

 

Letztendlich bleibt es wohl bei der Bewertung um dem Ärger ein wenig Luft zu verschaffen und andere Kaufinteressenten vorzuwarnen. Für eine Zivilklage müsste man ggf. den durch Verschulden des Verkäufers gescheiterten Abholversuch belegen können und wenn dieser mit juristischen Tricks den Kaufvertrag anfechtet bleibt man ggf. sogar auf den Gerichtskosten sitzen. Da sollte man sich gut überlegen ob sich die Sache lohnt.

 

Kleine Anmerkung noch zur Kombination Paypal-Zahlung/Abholung. Das ist für den Verkäufer nicht empfehlenswert und man sollte sich den Erhalt der Ware quittieren lassen und die Identität des Abholers prüfen. Es ist bereits vorgekommen das hochwertige Waren mit Paypal bezahlt und dann angeblich von einem "Freund" des Käufers abgeholt wurden. Anschließend wurde entweder die Paypal-Zahlung einfach zurückgebucht oder ein nicht erhaltener Artikel gemeldet.

 

Gruß

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder