26-04-2014 13:17
Hallo
Ich bin Privat Verkäufer und habe ein Aquarium(Komplett Set) verkauft und verschickt. Angeblich ist das Becken beim Transport kaputtgegangen , weil angeblich nicht ordentlich verpackt ,was aber nicht stimmt !! Wir machen immer Fotos von den Sendungen und bisher sind alle zerbrechlichen Waren heil angekommen.Wir bedauerten den Umstand und baten an die Sachlage zu prüfen und einen Teil zu erstatten wenn das Paket zurückgesendet wird. Da das Paket versichert war baten wir um Rücksendung und Schadensmeldung beim Lieferanten .Wir bekamen das Paket zurück allerdings eine völlig andere Verpackung und zudem nicht Vollständig!!!Die Ware belief sich auf über 200 Euro und bis auf das kaputte Becken war nichts weiter in dem Karton!! Zudem lehnte das Transport Unternehmen den Schaden ab da Verpackung nicht ausreichend war !!???!! Allerdings war DIESES NICHT unser Karton den Sie geprüft haben!!! Nun will der Käufer den Teilbetrag und hat zudem den Inhalt der einen Warenwert von 210Euro hat einfach behalten droht mit Anwalt und Strafanzeige wegen Betruges O.o !
Darf er die Ware einfach behalten?? Muss ich nun trotzdem den Teilbetrag zahlen?
lg und Danke im Voraus
"Darf er die Ware einfach behalten?? Muss ich nun trotzdem den Teilbetrag zahlen?"
Zwei mal " Nein "
Fordere Ihn auf den gesammten Kauf zurückzusenden.
Erst dann bist Du verpflichtet die gesammten Kosten zu erstatten.
Hast Du allerdings mit dem Käufer vereinbart das er nur den defekten Teil zurück schickt
dann geht es einzig um die Teilerstattung welche Ihr untereinander aushandeln müsst.
Du hältst Dich tatsächlich noch für einen Privatverkäufer?!?
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=kipi.2000
2 Tipps für Dich, solltest Du dringend mal lesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
@kipi.2000 schrieb:Hallo
Ich bin Privat Verkäufer und habe ein Aquarium(Komplett Set) verkauft und verschickt. Angeblich ist das Becken beim Transport kaputtgegangen , weil angeblich nicht ordentlich verpackt ,was aber nicht stimmt !! Wir machen immer Fotos von den Sendungen und bisher sind alle zerbrechlichen Waren heil angekommen.Wir bedauerten den Umstand und baten an die Sachlage zu prüfen und einen Teil zu erstatten wenn das Paket zurückgesendet wird. Da das Paket versichert war baten wir um Rücksendung und Schadensmeldung beim Lieferanten .Wir bekamen das Paket zurück allerdings eine völlig andere Verpackung und zudem nicht Vollständig!!!Die Ware belief sich auf über 200 Euro und bis auf das kaputte Becken war nichts weiter in dem Karton!! Zudem lehnte das Transport Unternehmen den Schaden ab da Verpackung nicht ausreichend war !!???!! Allerdings war DIESES NICHT unser Karton den Sie geprüft haben!!! Nun will der Käufer den Teilbetrag und hat zudem den Inhalt der einen Warenwert von 210Euro hat einfach behalten droht mit Anwalt und Strafanzeige wegen Betruges O.o !
Darf er die Ware einfach behalten?? Muss ich nun trotzdem den Teilbetrag zahlen?
lg und Danke im Voraus
Das ist schon mal der Witz des Tages .
http://www.ebay.de/sch/kipi.2000/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=&LH_Complete=1&LH_Sold=1&rt=nc
Mal unabhängig von Deinem Fall.
Wenn ein Privater Verkäufer von "wir" schreibt, hat das einen Anklang an gewerblich, evt. Schwarzverkäufer.
Alles weitere wirst Du einen RA fragen müssen. Wenn der Käufer zuvor Fotos vom defekten Becken gemacht hat,
die den Schaden zeigen, dürfte der auf dem Hinweg wohl passiert sein. War die Verpackung evt. auch schon so zerfetzt, dass
diese nicht mehr für den Rückversand genommen werden kann?
Antworten wirst Du mit Deinem RA erarbeiten müssen.
kipi.2000 schrieb:Hallo
Ich bin Privat Verkäufer und habe ein Aquarium(Komplett Set) verkauft und verschickt. Angeblich ist das Becken beim Transport kaputtgegangen , weil angeblich nicht ordentlich verpackt ,was aber nicht stimmt !! Wir machen immer Fotos von den Sendungen und bisher sind alle zerbrechlichen Waren heil angekommen.Wir bedauerten den Umstand und baten an die Sachlage zu prüfen und einen Teil zu erstatten wenn das Paket zurückgesendet wird. Da das Paket versichert war baten wir um Rücksendung und Schadensmeldung beim Lieferanten .Wir bekamen das Paket zurück allerdings eine völlig andere Verpackung und zudem nicht Vollständig!!!Die Ware belief sich auf über 200 Euro und bis auf das kaputte Becken war nichts weiter in dem Karton!! Zudem lehnte das Transport Unternehmen den Schaden ab da Verpackung nicht ausreichend war !!???!! Allerdings war DIESES NICHT unser Karton den Sie geprüft haben!!! Nun will der Käufer den Teilbetrag und hat zudem den Inhalt der einen Warenwert von 210Euro hat einfach behalten droht mit Anwalt und Strafanzeige wegen Betruges O.o !
Darf er die Ware einfach behalten?? Muss ich nun trotzdem den Teilbetrag zahlen?
lg und Danke im Voraus
Moin
wenn Ihr Euch derart besprochen habt, für die kaputte Ware einen Teilbetrag zu erstatten
dann musst Du das wohl auch so tun.
Es wundert mich, dass DU Dich wunderst, dass er die Restware behalten hat.
Bei einer TEILerstattung hätte ich nichts anderes erwartet, als die defekte Ware retour.
Warum Du Dir allerdings das kaputte Teil noch hast zuschicken lassen,
erschliesst sich mir nicht . . . unnötige VSK, an denen nur die Post verdient hat.
Warum hat der K nicht den ursprünglichen Karton genutzt?
Hat er Dir Fotos dazu geschickt?
Oder habe ich Dich völlig falsch verstanden?
> WENN ES UNSERE VERPACKUNG gewesen wäre die vom Unternehmen begutachtet wurde!!
Tja, das ist dann seitens des Käufers schief gelaufen
bzw. Ihr habt Euch nicht vernünftig abgesprochen.
Ist aber rückwirkend nicht (mehr) zu ändern,
nun gilt es Schadensbegrenzung zu machen.
In DEM Fall sollte der K Dir ALLES zurückschicken,
damit Du ihm die gesamte Summe erstatten kannst.
Wobei . . . wenn Du Dir SICHER bist, den Artikel artgerecht verpackt zu haben,
die Post geht sehr rüde mit Paketen um,
müßtest Du eigentlich gar nichts erstatten . . .
Das ist eine echt blöde Situation,
zumal Du ihm schon eine Teilerstattung zugesagt hattest.
Ich fürchte, in dieser Angelgenheit ziehst Du den Kürzeren . . .