31-08-2013 19:21
Hallo an Community Mitglieder. Wenn man Markenkleidung aus Privatbesitz verkauft und den Artikel beschreiben muss. Wie kann man sich beim benutzen des Markennamens vor den recherchierenden Anwälten mit Worten bzw. Hinweisen schützen. Bei der genauen Darstellung der Artikel bleibt einem doch nichts anderes übrig als den Namen (welcher eigentlich geschützt ist) zu verwenden. Es wäre furchtbar hier ein Anwaltsschreiben irgendwann in der Post zu haben. Danke für jeden ernstgemeinten überzeugenden Hinweis. Danke
in Verbindung mit der originalen Ware, darfst du den Namen natürlich verwenden, der dient schlißlich der Kennung des Artikels
was du nicht tun darfst...:
wie ....
vergleichbar .....
like.....
entspricht ...
oder dergleichen, wenn es nicht die Marke ist (Keywordspamming, Irreführung....)