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Schadensersatz

Hallo, ich habe über ebay Geschirr verkauft und beim Runtertragen aus dem ersten Stock ist die Stappelkiste unten aufgegangen und das Geschirr ist zerbrochen. Ein Foto von dem zerbrochenem Geschirr habe ich dem Käufer geschickt.Dieses Geschirr ist im Handel nicht mehr erhältlich. Ich habe jetzt einiges noch über Umwege kaufen können, aber die 6 Frühstücksbretter gibt es einfach nicht mehr. Der Käufer hat die als Ersatz angebotenen Teller mit dem gleichen Motiv abgelehnt, auch neue Frühstücksbretter  vom gleichen hersteller will er nicht, da sie schlicht weiss sind und nicht das gewünschte Motiv haben. Stattdessen will er fast 180 € Schadensersatz für die Bretter. Bin ich dazu verpflichtet, obwohl ich ihm neue Bretter angeboten habe und auch sonst diverse andere Lösungsvorschläge ( andere Teile des Services, Beschaffung der neuen Brettchen, Rücktritt vom Kaufvertrag) unterbreitet habe? Das ersteigerte Geschirr hatte einen Verkaufserlös von 13,80, seine Forderungen stehen ja in keinem Verhältnis. Übrigens hat er noch nichts bezahlt, da er bei Abholung bezahlen wollte. Ich habe das Gefühl, es geht Ihm gar nicht um das Geschirr, sondern der Käufer will einfach ordentlich Profit rausschlagen. Eine Antwort auf meine Frage wäre für mich sehr hilfreich.

MfG

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