17-05-2016 12:21
Hallo liebe Community,
Ich und mein Mann haben beide einen Shop in Ebay. Beide Selbständig 2 verschiedene Sitze. Aber selbe Branche.
Nun haben wir vor gemeinsam zusammen zuarbeiten (mit einem Shop) und wollten fragen ob wir unsere Artikel in den anderen importieren können ohne alles nochmal abzutippen.
Wäre dies möglich ebay meinte nein, wobei das ein ehemaliger Kollege von mir hinbekommen hat aber möchte es mir nicht verraten.
Wisst ihr vllt etwas?
Vielen lieben Dank
Hallo,
ganz so einfach wird es wahrscheinlich nicht gehen.
Ich habe dein Anliegen wie folgt verstanden:
Dein Mann und du seit beruflich gesehen zwei von einander unabhängige Unternehmer?
Jeder betreibt eigenverantwortlich und unabhängig vom Anderen seinen eBay-Shop?
Geplant ist nun, dass ihr gemeinsam einen Shop betreiben wollt?
Ich muss ich mal fragen: "Was wird aus dem anderen Shop " Wir dieser komplett dicht gemacht oder was hab ihr euch da überlegt?
Die nächste Frage wäre, ob du dein Gewerbe abmeldest und als Angestellt im Betrieb deines Mannes arbeitest, oder was da geplant ist.?
Mit dem importieren der Artikeldaten wird es wohl weniger ein technisches als ein steuerliches geben. Dein Warenbestand, also die Autoteile stellen ja Vermögenswertedar , die zu deinem Geschäft gehören.
Das Gleiche gilt auch für deinen Mann. Ein einfaches Umbuchen würde auch hier bedeuten, dass die Buchführung nicht mehr stimmt.
Dein Mann müsste dir also deine Werte abkaufen. Zumindest für einen symbolischen Betrag. Das ist vollkommen legal.
Anders wäre es wenn z.B. Gläubiger im Spiel sind. Dann ist es schon sehr riskant Firmenkapital aus dem Geschäft zu ziehen.
Davon gehe ich aber auch nicht aus.
Für den Fall, dass du dein Geschäft ebenfalls als Unternehmerin betreiben willst, stellt sich die Haftungsfrage. Wer hat das Sagen und wer hält im Zweifel den Kopf hin?
Wie sieht es eigentlich mit dem Ersatzteilelager aus. Betreibt ihr da auch selbst jeder eins oder wie ist das geregelt?
Vielleicht ist es aber wirklich das Beste, sich einen Steuerberater zu wenden.
um als gleichberechtigte Partner arbeiten zu können, müsstet ihr eventeull die Rechtsform ändern. Weil ja sonst alles wie bisher nebeneinander herlaufen würde.
Der Kunde kauft ein Autoradio für 250,- EUR.
Wer ist der Verkäufer? Gegen wen hat der Käufer Gewährleistungsansprüche. Wem wird der Verkauf nach steuerlichen Bestimmungen zugeschrieben?
Gibt es zu den hinterlegten Shopdaten keine Kopien? Ich betreibe keinen Shop, aber bin ich als Betreiber nicht auch Eigentümer meiner Ersatzteil-Verzeichnissen?
Es kann aber auch durchaus sein, dass es so gereglt ist wie eBay sagt. Das weiß ich nicht.
Und ihr seid beide so Abmahnbar unterwegs?