19-04-2013 22:23
gartenfreundschaft (Käufer) hat sich trotz mailanfragen nicht geregt. Melden eines nicht bezahlten Artikels nach 5 Tagen hat ihn derart echauffiert, daß er den Rücktritt erklärte und gleichzeitig negativ bewertete. Solches Verhalten scheint bei ihm chronisch zu sein.
Mein Ersuchen, diese Bewertung wegen Verstoß gegen Ebay-Richtlinien zu löschen, blieb erfolglos.
Darf es sein, daß die Einhaltung der Ebay-Richtlinien zu Negativbewertungen führt?
"Darf es sein, daß ein Händler eine seit 3 Jahren ungültige Widerrufsbelehrung benutzt ? "
Solang er mit den Folgen leben kann.... Ich würd meine Prioritäten ja auch anders setzen....;-)