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Spaßbieter - schon eher vom Kauf zurück treten?

Moin,

 

ich habe soeben über eBay ein Auto verkauft, Artikelnummer 273999946523. Nun hat sich eben der "Käufer" gemeldet dass "sein Sohn am Handy rumgespielt hat" - in richtig gutem Deutsch - und er deshalb das Auto nicht mehr möchte. Da ich keine Lust habe da unnötig zu warten und Ärger mit zu haben würde ich gerne zum schnellst möglichem Zeitpunkt vom Kauf zurück treten. Gibt es nun eine Möglichkeit das schneller zu klären als über den eBay Fall?

 

MfG

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@p.vogel1989  schrieb:

Moin,

 

ich habe soeben über eBay ein Auto verkauft, Artikelnummer 273999946523. Nun hat sich eben der "Käufer" gemeldet dass "sein Sohn am Handy rumgespielt hat" - in richtig gutem Deutsch - und er deshalb das Auto nicht mehr möchte. Da ich keine Lust habe da unnötig zu warten und Ärger mit zu haben würde ich gerne zum schnellst möglichem Zeitpunkt vom Kauf zurück treten.

 

Gibt es nun eine Möglichkeit das schneller zu klären als über den eBay Fall?

 

MfG


@p.vogel1989 

 

Nein

-

Du musst die entsprechende Wartezeit zur Eröffnung eines "nicht-bezahlten-Artikel"-Falls abwarten.....

Die Falleröffnung kann frühestens 4 Tage nach Auktionsende/SK erfolgen....

 

dann kommt noch die entsprechende Zeit dazu bis Du den Fall wieder (unbedingt beachten: mit einer Verwarnung für K.) schließen kannst

-

nur dadurch werden die bereits berechneten Verkaufsgebühren wieder storniert und der Nichtzahler (seitens Ebay) verwarnt.

 

Die Ebay-Nachricht Deines "Käufers" ausdrucken lassen und aufbewahren.....sicher ist sicher!

 

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