15-09-2019 20:32
Moin,
ich habe soeben über eBay ein Auto verkauft, Artikelnummer 273999946523. Nun hat sich eben der "Käufer" gemeldet dass "sein Sohn am Handy rumgespielt hat" - in richtig gutem Deutsch - und er deshalb das Auto nicht mehr möchte. Da ich keine Lust habe da unnötig zu warten und Ärger mit zu haben würde ich gerne zum schnellst möglichem Zeitpunkt vom Kauf zurück treten. Gibt es nun eine Möglichkeit das schneller zu klären als über den eBay Fall?
MfG
@p.vogel1989 schrieb:Moin,
ich habe soeben über eBay ein Auto verkauft, Artikelnummer 273999946523. Nun hat sich eben der "Käufer" gemeldet dass "sein Sohn am Handy rumgespielt hat" - in richtig gutem Deutsch - und er deshalb das Auto nicht mehr möchte. Da ich keine Lust habe da unnötig zu warten und Ärger mit zu haben würde ich gerne zum schnellst möglichem Zeitpunkt vom Kauf zurück treten.
Gibt es nun eine Möglichkeit das schneller zu klären als über den eBay Fall?
MfG
Nein
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Du musst die entsprechende Wartezeit zur Eröffnung eines "nicht-bezahlten-Artikel"-Falls abwarten.....
Die Falleröffnung kann frühestens 4 Tage nach Auktionsende/SK erfolgen....
dann kommt noch die entsprechende Zeit dazu bis Du den Fall wieder (unbedingt beachten: mit einer Verwarnung für K.) schließen kannst
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nur dadurch werden die bereits berechneten Verkaufsgebühren wieder storniert und der Nichtzahler (seitens Ebay) verwarnt.
Die Ebay-Nachricht Deines "Käufers" ausdrucken lassen und aufbewahren.....sicher ist sicher!
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
Melde einen nicht bezahlten ARTIKEL::
und schließe den Fall nach 4 Tagen....
Dein Käufer bekommt ein Verwarnung von Ebay....
Machst du das nicht....
läuft das Nächstemal beim Käufer ne Katze über die Tastatur....
Hallo @p.vogel1989
ich würde das ganze nicht so verbissen sehen, wie meine Kollegen hier, sondern einfach einen Transaktionabbruch einleiten mit der Begründung, dass der Käufer seine Meinung geändert hat und den Artikel nicht mehr möchte.
Entweder stimmt Dein Käufer dann dem Transaktionabbruch aktiv zu oder eBay schließt den Fall dann automatisch nach 10 Tagen und Du erhälst in beiden Fällen die Verkaufsprovision zurück.
Wenn Du den harten Weg des Nichtzahlerfalls gehst, musst Du nämlich bis zum Wiedereinstellen des Autos mindestens 8 Tage warten (vier Tage, bis Du den Fall öffnen kannst und dann noch einmal vier Tage, wo der Käufer die Zeit hat, zu zahlen).
Bei einem Transaktionsabbruch kannst Du den Wagen sofort wieder einstellen, aber die Rücktrittsmail vom Käufer gut aufheben!
Ich würde dem Käufer schreiben "Ja, ist o.k., ich melde aber trotzdem einen nicht bezahlten Artikel bei ebay, damit ich meine Gebühren zurück bekomme".
Dann würde ich die Mail des Käufers und meine ausdrucken und gut weglegen - anschließend das Auto woanders inserieren. Du merkst nämlich gerade, warum ebay keine gute Plattform für den Kfz-Verkauf ist.
Hallo @p.vogel1989
Ich würde auf jeden Fall einen nicht bezahlten Artikel melden.
Wenn du den Kauf jetzt abbrichst macht dein "Käufer" einfach so weiter.
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.