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Statt "Abholung" will Kunde Zusendung oder Geld zurück und Neueinstellung des Artikels

Hallo, ich habe eine Torwand versteigert mit dem ausdrücklichen Hinweis "Muss abgeholt werden". Der Ersteigerer schreibt mir jetzt, er hätte dies nicht gesehen und es gebe zwei Möglichkeiten: Wir senden ihm das Geld zurück und stellen den Artikel neu ein oder wir versenden den Artikel doch. Kann er dies verlangen? Ich finde, er macht es sich sehr einfach. Der Artikel ist zu unhandlich zum Versenden und ihn jetzt noch mal einstellen würde vielleicht zu Fragen führen, warum der letzte Käufer ihn nicht haben wollte.

Was meint ihr? hatte jemand schon mal den Fall?

 

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was willst Dich lange rumärgern?

klar könntest auf Abholung bestehen aber wer sagt Dir denn, dass Dich der K nachher nicht rot bewertet?

Du könntest auch senden aber auch da, gerade bei Sperrgut, weißt auch nicht, ob Deine Umverpackung langt..

 

ich würde dem K anbieten, einen Transaktionsabbruch anzunehmen und wenn der bei Dir von ihm bestätigt ist, nimmst Du das auch als Willenserklärung, dass er vom Vertrag zurücktritt.

 

dann kannst das Teil reinen Herzens wieder einsetzen, bekommst die ebay Gebühr zurück und sieh dann zu, dass Du beim nächsten Mal die Abholung fett und rot in Deiner Beschreibung kenntlich machst!

 

Recht haben oder soft durchs Leben gehn sind oft 2 Paar Schuhe... immer eine Sache Deines Energiehaushaltes...

ich frage mich, was er denn für eine summe überwiesen hat.

mit oder ohne versandkosten ??

 

ärgerlich ist sowas allemal, da man meist beim erneuten einstellen weniger bekommt, manchmal ist es aber auch anders rum.

weiß man nur nie vorher....

das Teil ist noch OVP, die Maße würdenvermutlich unter 1,20  x 0,60 x 0,60 liegen, da könnte man tatsächlich überlegen, noch 1-2 Lagen Pappe herum zu kleben und als z.B. DHL Paket zu versenden

 

müssen, müßtest du das allerdings nicht,

der Käufer hätte aber dann noch die Mögichkeit zu bewerten,

wenn du auf Abholung bestehst, müßtest du die vermutlich über  den zivilrechtlichen Weg einfordern

neu einstellen  .......... könnte  mit dem richtigen Zusatz innerhalb der AB, die Variante, der wenigsten Problem wrden

Anonymous
Nicht anwendbar

Er hat schon bezahlt?

Dann kommt's auf Dich an, ob Du die Torwand in die Ecke stellst und ihn zur Abholung aufforderst oder ihm das Geld zurücküberweist und ihm den Link zum Transaktionsabbruch schickst.

Versand war nicht angeboten, somit auch kein Vertragsbestandteil.

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=81544&item=271252565379

 

Du kannst nun auf Vertragserfüllung seitens des Käufers bestehen und dies notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.

Oder du kommst ihm entgegen und brichst die Transaktion ab.

 

Bei solch einem Leseverweigerer würde ich im Normalfall dazu raten, zumindest das eBay-Nichtzahler-Procedere durchzuziehen und ihn dann schließlich mit einer Verwarnung aus dem Vertrag zu entlassen. Er sollte ja auch noch ein bisschen was davon haben. 😉

 

 

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