11-11-2014 08:00
Vielleicht kennen ja noch nicht alles folgendes Urteil:
Teurer Abbruch einer Ebay-Versteigerung: Wenn ein Verkäufer die Versteigerung vorzeitig aus nicht zulässigen Gründen beendet, muss er dem bislang Höchstbietenden Schadenersatz zahlen, erklärte das Oberlandesgericht Hamm. Eine Anbieterin hatte die Auktion für einen Gabelstapler beendet, nachdem Angebote in Höhe von 301 Euro eingegangen waren, und verkaufte den Gabelstapler privat für 5355 Euro. Dem Höchstbieter muss sie nun rund 5000 Euro Schadenersatz zahlen (AZ: 28 U 199/13).