15-06-2012 01:51
Hi,
ich habe Tickets für ein Konzert am 28.06. versteigert. Der Käufer meldet sich nun seit ca. einer Woche nicht. Er reagiert nicht auf Zahlungsaufforderung, e-bay Nachrichten und direkte Mails. Dennoch hat er in den letzten Tagen einige andere Artikel auf e-bay ersteigert, er ist also auf jeden Fall in e-bay aktiv.
Ich mache mir nun sorgen, dass ich mein Geld nie sehen werde und die Tickets für eine (bald) vergangene Veranstaltung natürlich nach dem 28ten absolut wertlos sind.
Regulär nach 10 Tagen einen Fall melden bringt mir natürlich nichts, weil bis das geklärt ist, ist das Konzert natürlich längst vorbei.
Was kann ich tun?
Schonmal Danke für eure Hilfe!
Das mit Anwalt un Klagen ist eine schöne Sache. Ich weiß auch dass ich Recht habe...allerdings habe ich weder Zeit für so etwas...noch den vierstelligen Betrag für einen Anwalt um zu meinem Recht zu kommen.
Der Anwalt ist noch weit entfernt - zunächst erstmal gibt es das gerichtl. Mahnverfahren und das kannst du ohne Anwalt selber machen - sogar online.
Und wenn es zum Anwalt geht, dann brauchst du da nichtmal einen Termin, sondern telefonierst mit einem und schickst ihm die Unterlagen per Post. Soviel Zeit wirst du ja wohl noch aufbringen können, oder?
Was die Kosten betrifft... selbst wenn dein Anwalt den Betrag gerichtlich einklagen muss, so lägen die Kosten bei dem Streitwert knapp über 100 EUR incl. Gerichtskosten. Allerdings wird es absehbar nicht soweit kommen, denn so doof ist selten jemand, bei solch einer klaren rechtlichen Ausgangslage eine Klage zu riskieren.
Im übrigen habe ich im Auktionstext ausdrücklich darauf hingewiesen, dass innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden muss.
Kann ich die Tickets danach nicht doch noch verkaufen?
Nein, denn nach den 7 Tagen wäre dein Käufer erstmal nur in Zahlungsverzug - der Vertrag bestünde dennoch weiter. Ein solcher Zahlungsverzug rechtfertigt noch nicht zum Rücktritt - dazu bedarf es erst einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung.
Oh man das erste mal, dass ich auf e-bay was verkauft habe und dann so ein scheiß. Wird wohl auch das letzte mal gewesen sein...
Sowas ist auf ebay nicht die Regel und deswegen würde ich auch nicht gleich die Flinte in's Korn werfen. Du kämst ja auch nicht auf die Idee, das Autofahren bleiben zu lassen, nur weil dir einer mal die Vorfahrt genommen hat, oder?
Außerdem steht doch noch gar nichts fest. Ist doch gut möglich, dass dein Käufer noch zahlt und auch überhaupt nie vorhatte, nicht zu bezahlen.
Der Käufer meldet sich nun seit ca. einer Woche nicht.
mmmhhh, und du hast die richtige Aktion "Kontakt mit Käufer aufnehmen" angewählt ?
Und der Käufer ist bei anderen Angeboten aktiv ?
Dann solltest du dich wirklich mit dem Thema "erstellen eines Online-Mahnbescheides" einmal gründlich auseinandersetzen. Lohnt sich. Macht ein sehr sicheres Gefühl :-D.
Ich würde mir da keinen Kopf machen. Vielleicht hat er auch einfach das Geld noch nicht, weil sein Gehalt/Lohn erst am 15 eingeht und keine Lust, dir das zu erklären... sowas ist denkbar.
Wie auch immer... lass das mit dem Kartenverfall das Problem deines Käufer sein... so würde ich das jedenfalls händeln.
Alternative: Du könntest dir auch den Stress antun, und ihn per Übergabeeinschreiben mit einer kurzen Zahlungsfrist von 4 Tagen anmahnen und den Rücktritt im Nichtzahlungsfalle androhen. Zahlt er innerhalb dieser Frist nicht, so erklärst du den Rücktritt und bietest die Karten erneut an. Frühestens am 18. würde das Einschreiben zugestellt. Die Frist würde dann am 22. ablaufen. Am 23. könntest du die Karten neu einstellen. Fraglich, ob du sie da noch verkaufen kannst und ob du nochmals den Preis realisieren könntest.
Da würde ich lieber den anderen Weg wählen.
Wenn er es trotzdem nicht tut bin letztenendes dennoch ich der Dumme.
Nur dann, wenn du dir das gefallen lässt und es dabei belässt. Ansonsten zieh' das gerichtl. Mahnverfahren durch. Zahlt er darauf nicht, dann übergib die Sache einem Anwalt. Die Verurteilung deines Käufers zur Zahlung ist eine nahezu 100 %ige Aussicht.
Verkaufst du die Karten anderweitig und kommt dein Käufer kurz vorher doch noch angetanzt und will die Karten und du kannst sie nicht liefern, könnte er sich teueren Ersatz beschaffen. Dann bist du wirklich letztenendes der Dumme.
Danach, sollte er in dieser Zeit nicht zahlen, kannst Du, glaub ich, vom Verkauf zurück treten.
nein, das ist leider nicht möglich. Der Gesetzgeber verlangt vor der Option, einen Rücktritt vorzunehmen, dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen. 'Angemessen' i. S. des Gesetzes und nach laufender Rechtsprechung sind mind. 10 Tage.
In Fällen wie diesem wäre zwar ein außerordentliches Rücktrittsrechts aufgrund der besonderen Umstände (Kartenverfall) denkbar, aber birgt immer auch ein gewisses rechtliches Risiko der formaljuristischen Korrektnes. Deshalb würde ich mir den Umstand des drohenden Kartenverfalls, das eigentlich Problem des Käufers ist, nicht zu meinem Problem machen.
Im Prinzip ist das alles nicht dein Problem, ob die Tickets verfallen oder nicht. Selbst wenn sie verfallen, ändert das nichts an deinem Zahlungsanspruch gegen den Käufer. Ich würde versuchen, ihn telefonisch zu erreichen. Falls nicht möglich, dann würde ich die Zahlung per Einschreiben unter angemessener Fristsetzung von 10 Tagen anmahnen. Zahlt er daraufhin auch nicht, so würde ich das gerichtl. Mahnverfahren in Anspruch nehmen. Das geht ohne Anwalt und kann online beantragt werden.
Und in diesem Fall gut ausgegangen!
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=verbnomen&ftab=AllFeedback
Ok also dann beleiben die Tickets exklusiv für meinen Käufer 😉 (hoffentlich zahlt er auch für dieses Privileg).
Danke für die klaren Worte. Bleibt wohl erst mal nur Abwarten und falls sich weiterhin nichts rührt nach 10 Tagen eine Zahlungs-Frist setzen. Gegebenenfalls später einen E-Bay-Fall eröffnen.
Es gibt doch einen Käuferschutz...gibts es nicht auch einen Verkäuferschutz von e-bay?
Ich meine ich verkaufe, Käufer zahlt nicht. In dem Fall mit den Tickets entsteht mir ein finanzieller Schaden.
Wenn nach einem Monat Problemlösung von e-bay rauskommt, dass der Kaufvertrag aufgelöst wird bin ja auch ich der Dumme.
Das mit Anwalt un Klagen ist eine schöne Sache. Ich weiß auch dass ich Recht habe...allerdings habe ich weder Zeit für so etwas...noch den vierstelligen Betrag für einen Anwalt um zu meinem Recht zu kommen.
Im übrigen habe ich im Auktionstext ausdrücklich darauf hingewiesen, dass innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden muss.
Kann ich die Tickets danach nicht doch noch verkaufen? (Wenn ich sie denn dann noch los werde).
Oh man das erste mal, dass ich auf e-bay was verkauft habe und dann so ein scheiß. Wird wohl auch das letzte mal gewesen sein...
Ja und offenbar hat er die anderen 10 seitdem alle brav bezahlt. Aber die waren alle etwas billiger.
Übrigens keine Mail von E-Bay, PP o.ä. auch im Mein Ebay ist vermerkt, dass die Zahlung aussteht.
Ich wäre gar nicht so alarmiert, wenn er eben nicht schon 10 andere Sachen gekauft und sofort bezahlt hätte, aber auf keinen Kontaktversuch meinerseits reagiert.
Bist du sicher, dass der Käufer nicht gezahlt hat?
Du bist noch im gescheitertenPilotprojekt und der Käufer zahlt an ebay.
Haust du malüberprüf,ob er dorthin gezahlt hat? (Mailvon ebay erhalten?)
Du hast auch die Daten des Käufers.Schau im Internet nach,ob er telefonisch zu erreichen ist. Z.B.bei Klicktel.
Dein Käufer kauft allerdings auffällig viele Eintrittskarten.
Ich sehe es nur irgendwie kommen, dass ich auf Tickets für über 250€ sitzenbleibe, einen haufen Stress habe und mein Geld trotzdem nie zu Gesicht bekommen werde.
Das es nicht mein Problem ist, und der Käufer VERPFLICHTET ist zu zahlen ist mir bekannt. Wenn er es trotzdem nicht tut bin letztenendes dennoch ich der Dumme.
Heutzutage sind viel zu vielen Leuten ihre Pflichten leider recht gleichgültig.
Ich bin selber "Neuling" was das Verkaufen angeht.
Ich will jetzt auch nichts falsches sagen, aber ich meine mich erinnern zu können, dass ich folgendes gelesen habe:
Wenn Du jetzt einen Fall eröffnest, wird der Käufer direkt von ebay aufgefordert unverzüglich zu zahlen. Dafür soll er dann auch nur genau 4 Tage Zeit haben.
Danach, sollte er in dieser Zeit nicht zahlen, kannst Du, glaub ich, vom Verkauf zurück treten.
Aber ich hoffe, es sind noch ein paar "Experten" hier, die sich da besser auskennen als ich...
Viel Glück!!