20-08-2013 20:28
Hallo,
ich habe mich mit einem Käufer per email darauf geeinigt, eine Transaktion abzubrechen, da der Artikelbso nicht me versteigert werden konte und um so die Ebaygebühren rückstattet zu bekommen.
Jetzt schloß der Käufer den Fall jedoch absichtlich falsch ab, weswegen ich nun die Gebühren zu tragen habe.
Jedoch ist nie in irgendeiner weiße ein wirksamer Verkauf zu stande gekommen! Deswegen sehe ich beim besten Willen nicht ein, die Gebühren für nichts zu tragen!
Wie ist es mir möglich ebay zu kontaktieren um die Screenshots als Beweis an zu führen bzw. den Vorgang zu schildern???
Bereits jetzt danke für die Antworten.
MfG
Andeas