20-08-2013 20:28
Hallo,
ich habe mich mit einem Käufer per email darauf geeinigt, eine Transaktion abzubrechen, da der Artikelbso nicht me versteigert werden konte und um so die Ebaygebühren rückstattet zu bekommen.
Jetzt schloß der Käufer den Fall jedoch absichtlich falsch ab, weswegen ich nun die Gebühren zu tragen habe.
Jedoch ist nie in irgendeiner weiße ein wirksamer Verkauf zu stande gekommen! Deswegen sehe ich beim besten Willen nicht ein, die Gebühren für nichts zu tragen!
Wie ist es mir möglich ebay zu kontaktieren um die Screenshots als Beweis an zu führen bzw. den Vorgang zu schildern???
Bereits jetzt danke für die Antworten.
MfG
Andeas
Moin
oh . . . da unterliegst Du aber einem großen Irrtum,
denn es ist sehr wohl ein Kaufvertrag zustande gekommen,
den DU einseitig canceln wolltest, was Du gar nicht darfst,
dazu hätte es der Zustimmung des Käufer bedurft
aber der hat Dir klar mit der Ablehnung des TA signalisiert,
dass er am Vertrag festhalten will.
DU musst den Artikel nahc Bezahlung liefern
und wenn Du ihn nicht mehr hast,
musst Du Deinem käufer einen gleichwertigen Ersatz beschaffen,
egal, was DER dann kostet, geht auf DEINE Rechnung.
Ich schätze jetzt mal ins Blaue, dass es um diesen Artikel geht: http://www.ebay.de/itm/Apple-iPhone-4-16-GB-Schwarz-Ohne-Simlock-Smartphone-/271250693875
Wie kommst du darauf, dass kein wirksamer Verkauf zustanden gekommen ist? Der Artikel war bereits beim ersten Gebot verkauft und zwar an den schließlich Höchstbietenden.
Du hast einen wirksamen Kaufvertrag vor dem BGB.
Und sowohl die negative Bewertung des Käufers als auch, dass er dem Transaktionsabbruch nicht zugestimmt hat, wirkt auf mich nicht, als wäre er mit der Auflösung des Kaufvertrags einverstanden gewesen.
Ich denke da hast du Pech gehabt.
Der Käufer war halt sauer weil er seine Ware nicht bekommen hat.
Der Käufer hätte dir noch mehr Probleme bereiten können.
Du hättest ihm einen Ersatzartikel besorgen müssen.