13-09-2013 13:57
Hallo,
sehe ich das richtig, dass mir nicht mehr übrigbleibt als einen "Fall" zu eröffnen? Und dann wird nach den abgelaufenen 4 Tagen von Ebay überlegt, ob der Käufer einen Eintrag für nicht bezahlte Artikel bekommt.
Für diesen kann der Käufer dann auch noch Widerspruch einlegen?
Finde ich etwas wenig und willkürlich. Spaßbieter können hier scheinbar mit 100% positiven Bewertungen herumlaufen. Gab es nicht mal Zeiten in denen man auch als Verkäufer negative Bewertungen vergeben konnte?
Die Kontaktaufnahme habe ich natürlich schon dreimal ausprobiert. Keine Reaktion.
Auch wenn ich die Gebühren zurückerstattet bekomme, finde ich soetwas einfach nur wahnsinnig ärgerlich.
Gruß
"sehe ich das richtig, dass mir nicht mehr übrigbleibt als einen "Fall" zu eröffnen?"
Das siehst du vollkommen falsch!!
Dir bleiben die zivilrechtlichen Mittel, welche dir der Gesetzgeber zur Verfügung stellt.
Ein mal angewendet wird sich jeder Käufer überlegen, ob er künftig nicht bezahlt.
Das ist viel effektiver, als eine (verbotene) positive Bewertung mit negativem Text, welche
das Profil des Käufers aus Sicht von eBay auch NOCH positiver erscheinen lässt.
Du möchtest die zivilrechtlichen Mittel nicht einsetzen?
Dann hast du auch keinen Grund zu jammern.
@mrmarlango schrieb:Hallo,
sehe ich das richtig, dass mir nicht mehr übrigbleibt als einen "Fall" zu eröffnen? Und dann wird nach den abgelaufenen 4 Tagen von Ebay überlegt, ob der Käufer einen Eintrag für nicht bezahlte Artikel bekommt.
Für diesen kann der Käufer dann auch noch Widerspruch einlegen?
Naja, ein bisschen anders ist es schon.
Wenn Du nach 4 Tagen den Fall schließt, erhält der K eine Verwarnung wg. eines nicht bezahlten Artikels. K mit mehr als zwei solcher Verwarnungen kannst Du - und andere VK auch - vom Kauf ausschließen.
Widerspruch kann der K in dem Fall einlegen, wenn er denn bezahlt hat. Es gibt auch nette VK die erhalten eine neg. BW und als Dankeschön melden sie dann einfach einen nicht bezahlten Artikel.
In so einem Fall muss der K dann selbstverständlich die Zahlung an ebay nachweisen.
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