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Unbekannter Fehler an Artikel

Hallo,

 

Ich habe kürzlich meine alte Kamera verkauft (ca. 10 Jahre alt, verkauft für 13€) und der Käufer hat mich darüber informiert, dass der austauschbare Akku anscheinend nicht richtig läd. Die Kamera selbst funktioniert einwandfrei. Beim vorherigen testen ist mir auch nichts weiter aufgefallen und alles hat einwandfrei funktioniert , weswegen ich darüber auch nichts in der Beschreibung geschrieben hatte. 

 

Das Ganze war als Privatverkauf (Auktion) ohne Rücknahme und ohne (Hersteller)Garantie eingestellt. 

 

Muss ich jetzt den Artikel zurücknehmen?

 

 

 

 

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Wie schon geantwortet wurde: Bei Bezahlung über PP hat der Käufer die besseren Karten.

 

Hat er auf Ihr Konto direkt bezahlt, würde ich vorläufig nichts weiter unternehmen.

 

Ein Akku/Batterie ist ein Verschleißteil, das besonders nach 10 Jahren Gebrauch

anscheinend nicht richtig läd.

"Beim vorherigen testen ist mir auch nichts weiter aufgefallen und alles hat einwandfrei funktioniert , weswegen ich darüber auch nichts in der Beschreibung geschrieben hatte."

 

Was soll man denn als Verkäufer noch schreiben? Ich habe den Artikel zum Experten gebracht und auf Herz und Nieren prüfen lassen. Hat mich 50 Euro gekostet. Die will ich vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis nun wiederhaben.


@zhaerberross  schrieb:

Hallo,

 

Ich habe kürzlich meine alte Kamera verkauft (ca. 10 Jahre alt, verkauft für 13€) und der Käufer hat mich darüber informiert, dass der austauschbare Akku anscheinend nicht richtig läd. Die Kamera selbst funktioniert einwandfrei. Beim vorherigen testen ist mir auch nichts weiter aufgefallen und alles hat einwandfrei funktioniert , weswegen ich darüber auch nichts in der Beschreibung geschrieben hatte. 

 

Das Ganze war als Privatverkauf (Auktion) ohne Rücknahme und ohne (Hersteller)Garantie eingestellt. 

 

Muss ich jetzt den Artikel zurücknehmen?

 

 

 

 


Servus @zhaerberross 

 

Das mit der "Garantie" hat circe Dir schon erklärt.

Was den Akku angeht... das ist eigentlich ein "Verschleißteil" und somit die Haftung eigentlich eher raus.

 

Ebay hat EINEN Prozess geschaffen,

der die Sache leider noch mehr vereinfacht,

wenn jemand die Rückgabe anwählt.

Klickt er hier auf "Artikel weicht von der Beschreibung ab",

läuft es auf Rückabwicklung raus.

 

Passt nur bedingt zum BGB,

aber hier ist halt alles anders.

Manchmal muss der Käufer dann auch den Rückversand nachweisen,

bevor es Geld zurückgibt,

manchmal nicht.

 

Für den Preis würde ich erstatten und ihn die Kamera behalten lassen.

 

Wer PP anbietet und sich damit bezahlen läßt, lädt unseriöse Käufer geradezu ein. PP ist Lieblingszahlmethode betrügerischer Käufer.

Verkäufer haftet 180 Tage lang für jeden quersitzenden Puups des Käufers...

Dazu bietest Du auch noch nicht-sendungsverfolgbaren Versand an. Damit lädst Du geradezu alle unseriösen Käufer ein, kostenlos bei Dir einzukaufen.

 

Mit Zahlung per Überweisung würde Dir das nie passieren.

 

Allerdings haftest Du auch da, wenn die Ware nicht dem Angebot entspricht.

 

Bzgl. Deines Akkus: nach 10 Jahren sind Akkus hin. Das ist vom Käufer zu erwarten. Ein Grund mehr, so ein Teil zu entsorgen und nicht mehr zu verkaufen.

Guten Morgen @zhaerberross 

 

Erstmal zur Erklärung deiner Äußerung "Rücknahme ohne Hersteller Garantie".

 

Als Privatverkäufer bist du im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern nicht verpflichtet, ein Widerrufsrecht (Rückgaberecht) zu gewähren. Widerruf bedeutet: Die Ware entspricht der Beschreibung, gefällt nur nicht oder passt nicht.

 

Zur Gewährleistungspflicht, die jeder Verkäufer hat (es sei denn, er wurde wirksam ausgeschlossen) gebe ich dir einmal diesen Artikel aus dem Internet zur Hand

 

https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/

 

Dein Verkäufer möchte keinen Widerruf, sondern er reklamiert die erhaltene Ware. Eine Reklamation muss auch von Privatverkäufern angenommen werden.

 

Wenn der Käufer per PayPal bezahlt hat, dann hast du gar keine andere Chance, als die Rückabwicklung (incl. Rücksendekosten) vorzunehmen.

 

 

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