22-02-2015 18:27
Wieso werde ich in meinem Verkäufer-Cockpit für etwas abgestraft, das ich nicht zu vertreten habe?
1. Einige Käufer haben bei der Bestellung einen Fehler (doppelt bestellt, bereits anderweitig gekauft usw.) gemacht und möchten den Kauf rückgängig machen. Aus Kulanz stimme ich zu und beantrage die Rückzahlung der Verkaufsprovision. Schon wird von Ebay ein "Fall" daraus gemacht! Erklärungsmöglichkeit durch den Verkäufer? Fehlanzeige!
2. Einige Käufer haben bei der Artikelbeschreibung schlechte Benotungen abgegeben, obwohl sich herausstellte, dass ihre Vorstellungen über den Artikel fehlerhaft waren. Keine Chance einer Rücknahme! Es wurde ein "Fall" daraus gemacht! Erklärungsmöglichkeit durch den Verkäufer? Fehlanzeige!
3. Wenn ich als Käufer den Fall eines nicht erhaltenen Artikels melde, weil ich über drei Wochen vergeblich darauf gewartet habe, wird dies meinem Verkäufer-Konto angelastet und ein "Fall" daraus gemacht Was hat denn das mit meiner Beurteilung als Verkäufer zu tun?
Ich finde dieses ganze Abstrafungssystem durch Ebay völlig ungerecht und intransparent!!!
OT:
Selten so einen privaten Verkäufer gesehen!!
http://www.ebay.de/sch/abecid/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=

Mutig mutig...sich hier öffentlich zu präsentieren....
Zu Punkt 1: Ein Transaktionsabbruch, dem der Käufer zustimmt wird defintiv nicht zu deiner Mängelquote dazugerechnet.
Haben die Käufer hier einen Fall wegen abweichendem Artikel gemeldet?
Zu Punkt 2: Es empfiehlt sich grundsätzlich gebrauchte Bücher eine Kategorie unter seinem eigenen Empfinden zu deklarieren
Zu Punkt 3: Das müsstest du nochmal genauer erklären...
Hallo
OK
Deine Sterne sehen immer noch sehr gut aus alles noch im Grünen bereich es war also überflüssig sich hier zu Melden
Und deswegen
2. Einige Käufer haben bei der Artikelbeschreibung schlechte Benotungen abgegeben, obwohl sich herausstellte, dass ihre Vorstellungen über den Artikel fehlerhaft waren.
Da kannst du dran Arbeiten und die Artikel besser beschreiben so das die Vorstellungen über den Artikel auch passen
Du weist ja jetzt was die Käufer sich eigentlich vorgestellt haben
Mal ganz nebenbei ein Tipp von mir:
Ein gefüllter Aschenbecher macht sich nicht so gut im Galeriebild.
Gottseidank hast du den Zusatz "Nichtraucherhaushalt" wenigstens nicht in der AB !
Nur einmal aus Neugierde....was möchtest Du denn mit diesem Zusatz sagen?
"Ich möchte noch erwähnen, dass dieser Artikel auch auf anderen Verkaufsplattformen angeboten wird"
Wenn verkauft dann verkauft, das solltest Du wissen und liefern!!
@abecid schrieb:Ich finde dieses ganze Abstrafungssystem durch Ebay völlig ungerecht und intransparent!!!
Apropro ungerecht...
Privatverkauf! Daher keine Gewährleistung nach dem neuen EU-Recht. Mit seinem Gebot erkennt der Käufer diese Bedingung automatisch an.
Abgesehen davon daß das "neue EU-Recht" schon über 12 Jahre alt ist...
Wie wärs, wenn ich mal was bei dir kaufe. Ich würd zu gern dein Gesicht sehen, wenn dich der Richter eines Besseren belehrt.
Guckst du hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
😉
Versandrisiko trägt der Käufer. Privatverkauf! Daher keine Gewährleistung nach dem
neuen EU-Recht. Mit seinem Gebot erkennt der Käufer diese Bedingung automatisch an.
Und das mit 5559 Bewertungen!
Ne Spur... vielleicht... geht aber nix über Star Trek ;-)))
Ich finde es sehr merkwürdig wie viele Sachen du als angeblicher, privater VK verkaufst.
Du handelst gewerblich. *find