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Unterschied zwischen Probleme klären und Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen

Hallo alleseits,

 

Ein Käufer hat z. B.einen Artikel nicht erhalten hat und setzt sich über die Option

Probleme klären->Artikel nicht erhalten mit eBay in Verbindung. Darauf hin erfogt ja eine Fallöffnung und die Sache wird über das 'eBay Gericht' geklärt.

.

Wie sieht das aber der Option Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer aus? Wird ein Probem dann privat gemeint ist zwischen Käufer und Verkäufer geklärt oder hat eBay auch da die Fingerchen im Spiel?

 

vG, klabautertine

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@klabautertine schrieb:

Hallo alleseits,

 

Ein Käufer hat z. B.einen Artikel nicht erhalten hat und setzt sich über die Option

Probleme klären->Artikel nicht erhalten mit eBay in Verbindung. Darauf hin erfogt ja eine Fallöffnung und die Sache wird über das 'eBay Gericht' geklärt.

.

Wie sieht das aber der Option Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer aus? Wird ein Probem dann privat gemeint ist zwischen Käufer und Verkäufer geklärt oder hat eBay auch da die Fingerchen im Spiel?

 

vG, klabautertine


'eBay Gericht' Lachende FrauLachende Frau   you made my day.......

 

Du sollst halt, bevor du einen Fall eröffnest bzw. einen Verkäufer meldest...aus welchem Grund auch immer.....und ihm damit u. U. einen Mangel verpasst.....erstmal dem Verkäufer Gelegenheit geben, das Problem zu klären...ist doch nur fair.....

Antworten (1)

Antworten (1)

 

 

@klabautertine

 

 

der Käufer kann doch am Artikelmenü über weitere Aktionen von vornherein auswählen.

 

An erster Stelle steht die Kontaktaufnahme. Erst an dritter Stelle steht die Meldung des Nichterhalts.

 

 

 

VK kontaktieren.JPG

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