27-08-2013 19:06
Ich bitte Euch nochmal um Hilfe bei einem Problem mit einem unzufriedenen Käufer. Ich habe ein gebrauchtes, funktionsfähiges Staubsaugerkabel versteigert.
In meinen Geboten habe ich auch immer den Satz stehen, das ich nichts zurücknehme, auch keine Reklamation annehme und auch keine Gewährleistung für die Lieferung durch die dt. Post übernehme.
Der Kunde beschwert sich jetzt, das meine Beschreibung mit dem Produkt nicht übereinstimmt und das Kabel angeblich beschädigt ist.
Wie verhalte ich mich jetzt? Hat mein Satz bestand und riskiere ich eine schlechte Bewertung? Oder komme ich dem Käufer entgegen, trotz meiner Anmerkung und nehme das Kabel zurück?
Danke für Eure Hilfe.
Gruss
joolstea