13-05-2016 16:49
am 13-05-2016 16:14
Hallo,
ich bin gewerblicher Verkäufer und Powerseller.
Zum Fall:
Ich "schlachte" professionell Kaffeevollautomaten. Vorzugsweise sind das DeLonghi- Geräte.
Hier fallen in großem Umfang auch Brühgruppenantriebe und deren Einzelteile an. Z.B. Spindelmuttern
Jetzt hat mich ein Mitglied angeschrieben, dass es ein Patent auf diese Spindelmuttern als Gebrauchsmuster hat.
Da ich aber nur original DeLonghi-Ware verkaufe, dachte ich, dass mich das Patent nicht betrifft.
Dass meine Ware Original und gebraucht ist, wird in meinen Angeboten expizit ausgewiesen.
Trotzdem lässt der andere Verkäufer nun ständig meine Angebote löschen.
Ich finde das ist ein eklatanter Missbrauch des VeRI- Programms.
Leider komme ich beim Sicherheitsportal von eBay nicht weiter.
Sollte ich hier einen Anwalt einschalten und eine Unterlassungsklage anstrengen?
@lajurasienne schrieb:VeRI- Programmam 13-05-2016 16:14
Hallo,
ich bin gewerblicher Verkäufer und Powerseller.
Zum Fall:
Ich "schlachte" professionell Kaffeevollautomaten. Vorzugsweise sind das DeLonghi- Geräte.
Hier fallen in großem Umfang auch Brühgruppenantriebe und deren Einzelteile an. Z.B. Spindelmuttern
Jetzt hat mich ein Mitglied angeschrieben, dass es ein Patent auf diese Spindelmuttern als Gebrauchsmuster hat.
Da ich aber nur original DeLonghi-Ware verkaufe, dachte ich, dass mich das Patent nicht betrifft.
Dass meine Ware Original und gebraucht ist, wird in meinen Angeboten expizit ausgewiesen.
Trotzdem lässt der andere Verkäufer nun ständig meine Angebote löschen.
Ich finde das ist ein eklatanter Missbrauch des VeRI- Programms.
Leider komme ich beim Sicherheitsportal von eBay nicht weiter.
Sollte ich hier einen Anwalt einschalten und eine Unterlassungsklage anstrengen?
Servus @lajurasienne
sorry, aber Du wirst hier keine zielführende Antwort bekommen können.
Wie denn auch !?
Der Patent/Gebrauchsmusterschutz ist einfach zu kompliziert.
Der richtige Weg ist zu einem Patentanwalt.
Ganz allgemein geschrieben, ist der Verkauf von aus P oder G resultierenden
Erzeugnissen nicht per se verboten. Aber dies klärt für Dich der PA.
Im übrigen:-wenn ebay der Meinung ist, nach dem VERI wäre Dein Verkauf nicht zulässig,
mußt Du halt Klage erheben.
So a la long; so ganz erhebend sind auch DEINE rechtlichen Bestimmungen nicht,
gleich den Anwalt dazu auch fragen....
