13-11-2013 16:08 - bearbeitet 13-11-2013 16:09
Und dann, grundsätzliche Frage: hat jemand einen Tip,wie man sich gegen so boshaft falsche Angaben bezügl. des Artikelzustandes wehren kann?
Kann halt nun mal eine ganz subjektive Betrachtung bei gebrauchten Gegenständen sein. Boshaftigkeit muss das nicht sein. Für Deine K war halt der Artikel nicht ihren Vorstellungen entsprechend. So what... Ich finde, Du hast gut mit Rücknahme und Rückerstattung reagiert. Man muss sich nicht immr gleich "wehren". Du hast gut gelöst und darauf kommt es an.
Kannst Du den Fall nicht schliessen http://resolutioncenter.ebay.de ? Bei dem Thema kenne ich mich nicht aus, da ich so einen fall noch nicht hatte.
und warum hast Du als Privatverkäufer der "Elite" nicht ihre Genzen gezeigt und die Rücknahme verweigert oder hattest Du PP-Zahlung ?
Schützen kannst Du Dich nur ohne PP und natürlich kann Käuferin Rot bewerten wenn es ihr Spaß macht.