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Verkäufer nimmt die Ware zurück aber nicht die Versandkosten

Hallo,

 

ich habe eine Ware gekauft. Diese weicht von der Beschreibung ab. Aus diesem Grund will ich aus dem Kaufvertrag zurücktreten.

Käufer nimmt die Ware zurück, aber will mir keinen kostenlosen Rücksendeschein zukommen lassen.

 

Also, der Verkäufer nimmt die Ware zurück, will aber nicht Rücksendekosten übernehmen.

 

Wie kann ich dafür sorgen, dass Diese die Rücksendekosten übernimmt?

 

 

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Hallo @popeye-25

 

ist es der VK den du bereits negativ bewertet hast?

 

https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=autodoc-autoteile&iid=-1&de=off&items...

 

Dann vergiß die Rücksendekosten, an die wirst du ohne Rechtsstreit nicht dran kommen.

Hallo @popeye-25

 

In der Widerrufsbelehrung steht.

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Und wenn man die Widerrufsbelehrung ganz liest kann man auch was zusätzlich buchen wegen der Rückkosten.

 

Und das alle Rot Bewerten und einfach sagen die Farzeugliste wäre falsch glaub ich nicht wer das falsche Teil bestellt der muss die Rücksendekosten dann auch tragen.

 

Du bekommst von dem Verkäufer nichts mehr mit der zu unrecht abgegebenen Roten Bewertung wahr es das.


@popeye-25 schrieb:

Hallo,

 

ich habe eine Ware gekauft. Diese weicht von der Beschreibung ab. Aus diesem Grund will ich aus dem Kaufvertrag zurücktreten.

Käufer nimmt die Ware zurück, aber will mir keinen kostenlosen Rücksendeschein zukommen lassen.

 

Also, der Verkäufer nimmt die Ware zurück, will aber nicht Rücksendekosten übernehmen.

 

Wie kann ich dafür sorgen, dass Diese die Rücksendekosten übernimmt?

 

 


Servus @popeye-25

 

Formal betrachtet,

hast Du bei mangelhafter Ware zunächst nur ein Recht auf Nacherfüllung.

Also neue Ware oder Nachbesserung der Kaufsache durch den Verkäufer.

 

Bei einem gewerblichen Anbieter geht das auch meistens,

bei einem privaten Anbieter ist es schwieriger und kommt auf die Kaufsache

und den Mangel an.

 

Der Rücktritt vom Vertrag ist eigentlich erst geeignet,

wenn der VK die Nacherfüllung verweigert

oder nicht nacherfüllen kann.

Aber dazu hast Du ihn ja gar nicht aufgefordert.

 

Auch sollte der Mangel schon so wesentlich sein,

dass die Ware nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist.

Dazu müssen Käufer und Verkäufer sich aber nicht einig sein.

 

Um welche Art Mangel an welchem Artikel geht es denn ?

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