12-02-2019 18:15
Guten Tag
Folgendes Problem...
Wir verfolgen schon seit einigen Monaten 2 Verkäufer auf Ebay die immer wieder zwischen 10 und 40 Artikel verkaufen. Dieses aber von einen privaten Konto.
Die Bilder, Artikelbeschreibung usw...sehen von den beiden sehr sehr professionell und gewerblich aus. Denn bei den Artikeln die die beiden anbieten ist es offensichtlich, dass solche Artikel niemand privat so viel zur Verfügung hat. Eine der Beiden gibt sogar in ihrer Artikelbeschreibung zu, dass es privat ist und kein Rücknahme gibt.Verkauft aber im großen Stil viele Artikel und hat diese immer wieder drin. Beide akzeptieren keine Rückgabe, weder die 2. Bezahloption usw, sollte es wirklich gewerblich sein.
Weiss jemand was man dagegen machen kann oder hat einer Tipps von euch, die sich damit auskennen., was man gegen sie beiden Unternehmen kann?
Für ehrliche Antworten würden wir uns freuen.
@headlinedesign schrieb:Guten Tag
Folgendes Problem...
Wir verfolgen schon seit einigen Monaten 2 Verkäufer auf Ebay die immer wieder zwischen 10 und 40 Artikel verkaufen. Dieses aber von einen privaten Konto.
Die Bilder, Artikelbeschreibung usw...sehen von den beiden sehr sehr professionell und gewerblich aus. Denn bei den Artikeln die die beiden anbieten ist es offensichtlich, dass solche Artikel niemand privat so viel zur Verfügung hat. Eine der Beiden gibt sogar in ihrer Artikelbeschreibung zu, dass es privat ist und kein Rücknahme gibt.Verkauft aber im großen Stil viele Artikel und hat diese immer wieder drin. Beide akzeptieren keine Rückgabe, weder die 2. Bezahloption usw, sollte es wirklich gewerblich sein.
Weiss jemand was man dagegen machen kann oder hat einer Tipps von euch, die sich damit auskennen., was man gegen sie beiden Unternehmen kann?
Für ehrliche Antworten würden wir uns freuen.
Servus @headlinedesign
Wenn Du hier als Gewerblicher anbietest,
kannst Du solche Verkäufer auffordern,
ihr Tun in dieser Form zu unterlassen
und über womöglich weniger kostengünstige Schreiben in der Zukunft informieren.
Im UWG kannst Du zum Thema mal nachsehen.
https://dejure.org/gesetze/UWG/12.html
Da siehst Du auch,
dass man ggf. anfallende Kosten auch auf den Abgemahnten abwälzen kann.
Dabei kann man sich Hilfe von einem seriösen RA holen.
Macht man es selbst,
weil man in erster Linie einen Missstand abstellen möchte,
muss man dem Abgemahnten begründen,
worin seine Verstöße liegen (z.B. fehlende Pflichtangaben, fehlende Verbraucherrechte ...),
das Tun sozusagen rechtlich bewerten,
eine Unterlassungserklärung entwerfen, damit es auch richtig "wehtut",
wenn einer eben dieses Verkäuferverhalten nicht korrigiert... alles mit datierter Frist
und... wie Du siehst... aufgrund der Formalien dann doch in den Händen eines RA ganz gut aufgehoben.
Ich bin hier nur Verbraucher
und finde es richtig und wichtig,
dass solchen Schwarzverkäufern über Abmahnungen das Handwerk gelegt wird.
Unternehmen? oder Schwarzverkäufer!
Für letztere interessiert sich z.B. der Zoll ( der ist bei Schwarzarbeit etc zuständig )