03-06-2012 10:30
Hallo, ich habe zunächst einen Artikel (Tasche) gekauft, eine POSITIVE Bewertung mit Einschränkung im Text abgegeben und den Artikel wieder eingestellt...Die Verkäuferin hat dann die Tasche wieder zurück ersteigert und mir eine total willkürlich NEGATIVE Bewertung FÜR DEN GLEICHEN ARTIKEL, den sie als neuwertig beschrieben hatte, gegeben. Ich kann nun meinerseits nur hilflos darauf reagieren? Wo bleibt der Schutz vor Willkür für private Verkäufer? Ich habe bei ebay angezeigt und werde mich notfalls mit Rechtschutz für diese Ungerechtigkeit einsetzen, dabei geht es mir ums Prinzip. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
"Wo bleibt der Schutz vor Willkür für private Verkäufer?"
Threaderöffner/in marbella1905 hat eine Tasche gekauft, um sie gleich wieder
weiter zu verkaufen. Das klingt nicht nach privat, eher nach gewerblich.
Tasche gekauft für 8,27€,
zurückverkauft für 15,50€.
In der Tat muß es hier eine Vorgeschichte geben, denn in den Bewertungskommentaren/
Antworten/Ergänzungen ist immer von Schuhen die Rede, die marbella1905 verkauft
haben soll.
marbella1905 schreibt: "Ich habe bei ebay angezeigt und werde mich notfalls mit
Rechtschutz für diese Ungerechtigkeit einsetzen."
Na, prima, dann setz Dich halt für Ungerechtigkeit ein, wenn Du das rechtens findest. :^O
Der Streit der Fischweiber.... ehrlich.
Wer angefangen hat, wird sich wohl nicht mehr klären lassen.