abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verkäuferschutz

guten Abend,

 

ich habe am 19.5.2019 einen Artikel verkauft. Der Käufer hat am 20.5.2019 per paypal bezahlt. Ich habe am

gleichen Tag den Artikel per Einschreiben innerhalb Deutschland verschickt. Die Sendungnummer habe ich nach dem Versand hinterlegt.

 

Der Artikel wurde nicht zugestellt, daraufhin hat der Käufer einen Fall eröffnet.

 

Gestern hat der Käufer ebay gebeten den Fall zu prüfen. Ebay hat geprüft und mir folgendes mitgeteilt :

 

Der eBay-Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen.
Wir haben leider keine gültigen Versandinformationen oder Sendungsnummer von Ihnen erhalten.
 
ebay hat im Übrigen nicht nach einer Versandinformation gefragt sondern den Fall ziemlich schnell geschlossen. Paypal
hat den Betrag zurück gebucht.
 
Gibt es Ratschläge, was in diesem Fall zu tun ist ?
 
viele Grüße und einen schönen Abend !

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Antworten (1)

Antworten (1)


@3gbhb8  schrieb:

guten Abend,

 

ich habe am 19.5.2019 einen Artikel verkauft. Der Käufer hat am 20.5.2019 per paypal bezahlt. Ich habe am

gleichen Tag den Artikel per Einschreiben innerhalb Deutschland verschickt. Die Sendungnummer habe ich nach dem Versand hinterlegt.

 

Der Artikel wurde nicht zugestellt, daraufhin hat der Käufer einen Fall eröffnet.

 

Gestern hat der Käufer ebay gebeten den Fall zu prüfen. Ebay hat geprüft und mir folgendes mitgeteilt :

 

Der eBay-Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen.
Wir haben leider keine gültigen Versandinformationen oder Sendungsnummer von Ihnen erhalten.
 
ebay hat im Übrigen nicht nach einer Versandinformation gefragt sondern den Fall ziemlich schnell geschlossen. Paypal
hat den Betrag zurück gebucht.
 
Gibt es Ratschläge, was in diesem Fall zu tun ist ?
 
viele Grüße und einen schönen Abend !

Servus @3gbhb8 

 

Eigentlich sollten bei Fallöffnung die Trackingnummern,

die hinterlegt sind,

auch wahrgenommen und mit einbezogen werden.

Aber ob das immer so klappt,

weiß ich nicht.

Im Fall hochgeladen hattest Du sie aber nicht noch einmal extra?

 

Eigentlich reicht bei Versand innerhalb D der Versandnachweis eines Einschreibens aus.

Steht auch so ähnlich bei PP.

Darum auf jeden Fall Widerspruch einlegen,
Sendungsnummer nennen,

Verlauf abbilden.

Sehr ungewöhnlich Dein Fall.

 

Um welchen Betrag geht es?

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder